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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 602 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Der Flugbetrieb am bestehenden Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ist im Wesentlichen gekennzeichnet<br />

durch einen hohen Anteil an Flugbewegungen mit kleinen Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt<br />

mit einer maximalen Abflugmasse von weniger als 5.700 kg. So wurden im Jahr 1997 insgesamt<br />

41,1 % der Flugbewegungen mit derartigen Flugzeugen durchgeführt. Der Anteil von Strahlflugzeugen<br />

lag demgegenüber bei nur 45,9 % der Gesamtflugbewegungen. Ein vergleichsweise hoher Anteil von<br />

21,3 % der Flugbewegungen mit Strahlflugzeugen entfiel auf Flugzeuge, die lediglich die Anforderungen<br />

der Lärmzulassungsvorschriften nach Kapitel 2 des Anhangs 16 zum Abkommen über die Internationale<br />

Zivilluftfahrt erfüllen. Diese hohe Zahl an Flugbewegungen mit Kapitel-2-Flugzeugen ist allerdings zwischenzeitlich<br />

durch die europaweit geltenden Einflugbeschränkungen für Kapitel-2-Flugzeuge auch am<br />

Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld auf einige wenige Flugbewegungen pro Jahr zurückgegangen.<br />

Neben dem hohen Anteil an Flugbewegungen der Allgemeinen Luftfahrt weist der Verkehrsflughafen<br />

Berlin-Schönefeld auch einen vergleichsweise hohen Anteil an Nachtflugbewegungen auf. Der hohe<br />

Nachtfluganteil ergibt sich insbesondere aus den Nachtflugbeschränkungen an den Verkehrsflughäfen<br />

Berlin-Tempelhof und Berlin-Tegel. In den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 1997 betrug<br />

der Nachtfluganteil insgesamt 13,7 %. Von den Flugbewegungen mit Strahlflugzeugen wurden 23,2 %<br />

innerhalb der Nacht abgewickelt.<br />

In den verkehrsreichsten sechs Monaten des Jahres 1997 erfolgten 65 % aller Flugbewegungen in Betriebsrichtung<br />

25, d. h. die Anflüge erfolgten aus östlicher Richtung und die Starts wurden in westlicher<br />

Richtung durchgeführt. Dieser Wert entspricht auch dem Ergebnis des Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes<br />

bezüglich der langfristigen Windrichtungsverteilung.<br />

Daraus ergibt sich, dass durch den Flugbetrieb am bestehenden Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

die südlichen, im Bereich der Gleise des Berliner Außenrings gelegene Teile des Ortes Mahlow, der<br />

nördliche Bereich des Ortes Blankenfelde, der südliche Bereich des Ortes Waßmannsdorf, der Ortskern<br />

von Selchow, die Siedlungen Kienberg und Hubertus der Gemeinde Waltersdorf und der südliche Bereich<br />

von Bohnsdorf im Berliner Stadtteil Treptow-Köpenick derzeit der höchsten Vorbelastung durch<br />

Fluglärm ausgesetzt sind.<br />

Wie die Lärmberechnungen für das Jahr 1997 zeigen, befanden sich die genannten Orte bzw. Ortsteile<br />

ganz oder zumindest teilweise innerhalb der durch den energieäquivalenten Dauerschallpegel Leq(3,Tag)<br />

von 60 dB(A) gebildeten Kontur. Die von dieser Kontur umschlossenen Fläche beträgt 15,7 Quadratkilometer.<br />

Die Anzahl der betroffenen Einwohner innerhalb dieser Kontur beträgt 2.340 Personen. Die<br />

punktuellen Berechnungen weisen für den südlichen Bereich des Ortes Mahlow einen Leq(3,Tag) von bis<br />

zu 63,2 dB(A) aus. Für den nördlichen Bereich des Ortes Blankenfelde liegen keine punktuellen Berechnungen<br />

mit Werten oberhalb von 60 dB(A) vor. Für den südlichen Bereich des Ortes Waßmannsdorf<br />

wurden Leq(3,Tag) von bis zu 65,8 dB(A) ermittelt. Für den Ortskern des Ortes Selchow wurde ein<br />

Leq(3,Tag) von 61,3 dB(A) und für den nördlichen Bereich des Ortes Selchow Leq(3,Tag) von 66,1 dB(A) berechnet.<br />

Für die Siedlung Kienberg wurde im südlichen Bereich ein Leq(3,Tag) von 60,5 dB(A) und im<br />

nördlichen Bereich ein Leq(3,Tag) von 66,7 dB(A) ermittelt. Für die direkt unter der Anfluggrundlinie der<br />

südlichen Start- und Landebahn gelegene Siedlung Hubertus wurde ein Leq(3,Tag) von 64,9 dB(A) errechnet.<br />

Im südlichen Bereich von Bohnsdorf ergaben die punktuellen Berechnungen einen Leq(3,Tag) von bis<br />

zu 62,0 dB(A).<br />

Zusätzlich zu den punktuellen Berechnungen des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) wurde<br />

für die gleichen Punkte der äquivalenten Dauerschallpegels Leq(4) gemäß dem Gesetz zum Schutz<br />

gegen Fluglärm berechnet. Ein Vergleich der beiden Berechnungen zeigt, dass bei den betrachteten<br />

Punkten, die innerhalb der Kontur des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 60 dB(A)<br />

liegen, der äquivalenten Dauerschallpegels Leq(4) gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

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