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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 164 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

12.6.2.3 Grundwassermonitoring<br />

1) Das Grundwasser-Monitoring-Programm Grundwasserhaltung ist im Zuge der weiteren Vorbereitung<br />

sowie in der Realisierungsphase des Gesamtbauvorhabens fortlaufend zu präzisieren und zu<br />

modifizieren.<br />

2) Das Monitoringsystem ist gemäß den Antragsunterlagen zur Planfeststellung in der Phase der Ausführungsplanung<br />

erneut mit der oberen Wasserbehörde abzustimmen.<br />

3) Die konzipierten Monitoringmaßnahmen sind hinsichtlich Art und Umfang in übersichtlicher und<br />

eingängiger Form zusammenzufassen und zu dokumentieren (Tabellendarstellung). Dabei sind zu<br />

jedem Messnetz bzw. Teilmessnetz folgende Informationen zu geben:<br />

- Messnetzbezeichnung,<br />

- Überwachungsaufgabe des Messnetzes,<br />

- Überwachungszeitraum (Beginn, Ende),<br />

- Mess- und Beprobungsturnus,<br />

- Untersuchungsspektrum Wasseranalysen (Parameterliste),<br />

- Anzahl der zugehörigen Messstellen,<br />

- Lage der Messstellen (An- und Abstrom, räumliche Verteilung, Entfernungen zu Überwachungsobjekten,<br />

Gewässerbenutzungsanlagen, Stoffeintragsquellen etc.)<br />

- Messstellenausbau/Filterlage (Grundwasserleiter, Aquiferhorizont).<br />

4) Die Stammdaten der Grundwassermessstellen sind messnetzbezogen in Tabellenform zu dokumentieren.<br />

5) Die Lage der Messstellen ist in entsprechenden Übersichtsplänen darzustellen. Sämtliche Maßnahmen<br />

zur Überwachung des gehobenen Grundwassers sind jeweils vor Beginn der Wasserhaltungen<br />

der einzelnen Bauabschnitte in übersichtlicher Form zu dokumentieren und der Planfeststellungsbehörde<br />

sowie der oberen Wasserbehörde zu übergeben. Dabei sind insbesondere auszuweisen:<br />

- Bauabschnitt,<br />

- Zeitraum Bauabschnitt/Wasserhaltung,<br />

- Fördermengen,<br />

- Anzahl und Lage der Probenahmepunkte,<br />

- Beprobungsrhythmus,<br />

- Untersuchungsspektrum,<br />

- Ableitungsrichtung/Wiedereinleitungspunkt,<br />

- ggf. nutzbare Grundwasserreinigungsanlagen.

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