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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 864 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

3) Sicherstellung der erforderlichen Wasserqualität<br />

Beeinträchtigungen der Gewässerqualität werden durch Überwachung des eingeleiteten Wassers<br />

sichergestellt. Im Entwässerungssystem wird während der Betriebsphase über Mengen- und Qualitätsmessungen<br />

sichergestellt, dass die festgelegten Schwellenwerte eingehalten werden. Eine Überwachung<br />

des gehobenen Grundwassers während der Bauzeit stellt sicher, dass kein belastetes<br />

Wasser in das Gewässer eingeleitet wird. Die erforderlichen Auflagen sind in den Nebenbestimmungen<br />

zur Bauwasserhaltung des Kapitels Wasserwirtschaft aufgenommen worden.<br />

15.2.3.1.7 Keine verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen<br />

Unter Berücksichtigung der dargestellten Vermeidungsmaßnahmen führt der Flughafenausbau nicht zu<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung der für das FFH Gebiet „Glasowbachniederung“ relevanten Lebensraumtypen<br />

oder -Arten. Die für den Schutzzweck und die Erhaltungsziele des FFH-Vorschlagsgebiet<br />

„Glasowbachniederung“ maßgeblichen Bestandteile werden nicht beeinträchtigt. Die vorkommenden<br />

Lebensraumtypen sind ansonsten in ihrer Verbreitung im Gebiet durch die nur kleinflächigen Flächeninanspruchnahmen<br />

nicht gefährdet. Auch für die vorkommende Tierart nach Anhang II der FFH-RL - den<br />

Fischotter - sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Das Vorhaben wirkt sich insbesondere<br />

auch langfristig nicht negativ auf die natürliche Verbreitung, die Struktur und die Funktion sowie<br />

das Überleben der charakteristischen Arten des Gebiets aus.<br />

In der Nachbeteiligung zu der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung „Glasowbachniederung“ Fassung März<br />

2004 hat eine Fachbehörde gefordert, dass Entwicklungspotential im Gebiet „Glasowbachniederung“ zu<br />

nutzen und Kompensationsmaßnahmen zur Wiederherstellung von Flächen des Lebensraumtyps 6410<br />

„Pfeifengraswiesen“ umzusetzen.<br />

Als Sicherungsmaßnahmen für die Kongruenz des Netzes NATURA 2000 gemäß § 26d Abs. 5<br />

BbgNatSchG sind solche Maßnahmen jedoch nicht erforderlich, da keine Beeinträchtigungen der<br />

Schutz- und Erhaltungsziele des Gebiets vorliegen. Insofern ist die Forderung in diesem Rahmen zurückzuweisen.<br />

15.2.3.2 Brunnluch<br />

15.2.3.2.1 Beschreibung des FFH-Vorschlagsgebiets „Brunnluch“<br />

Das FFH-Vorschlagsgebiet „Brunnluch“ liegt ca. 1 km östlich der Ortslage Groß Kienitz und ist Bestandteil<br />

des Brandenburgischen Heide- und Seengebiets. Im Gebiet ist ein vielfältiges Mosaik aus<br />

Schilfröchrichten, Großseggenbeständen, Pfeifengraswiesen, Bruchwäldern, Feuchtwäldern, Weidengebüschen,<br />

Baumreihen und Hochstaudenfluren ausgebildet.<br />

Im Brunnluch bestehen nach Angaben des Standarddatenbogens folgende FFH-Lebensraumtypen<br />

nach Anhang I der FFH-Richtlinie:<br />

- 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden (EU-Molinion)<br />

- 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />

Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind für das gesamte FFH-Vorschlagsgebiet<br />

„Brunnluch“ nicht nachgewiesen.

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