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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 495 von 1171<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich im Rahmen ihrer Gesamtprüfung davon überzeugt, dass die zur<br />

Planfeststellung beantragte Straßenverkehrsanbindung die verkehrstechnisch beste Lösung mit den<br />

insgesamt geringsten Belastungen ist.<br />

Der vierstreifige Anschluss an die B 96a kann die straßenseitige Erschließung des Flughafens aufgrund<br />

seiner zwar relativ hohen, aber bei weitem nicht ausreichenden Leistungsfähigkeit nur begrenzt übernehmen.<br />

Entsprechend vorstehender Ausführungen ist der Regelquerschnitt 20 für Verkehrsstärken<br />

zwischen 12.500 und 30.000 Kraftfahrzeugen pro Tag geeignet.<br />

Der sechsstreifige Anschluss des Flughafens an der BAB 113n ist als nahezu unbegrenzt leistungsfähiger<br />

Straßenanschluss des Flughafens unverzichtbar. Entsprechend vorstehender Ausführungen ist der<br />

Regelquerschnitt 35,5 für Verkehrsstärken über 50.000 Kraftfahrzeugen pro Tag geeignet, so dass er<br />

die im Verkehrsszenario 20XX (d. h. etwa bis zum Endausbauzustand) prognostizierte Verkehrsstärke<br />

von 59.000 Kraftfahrzeugen pro Tag sicher aufnehmen kann.<br />

Aufgrund der geplanten Lage des Flughafens ergeben sich unter Berücksichtigung einer voll funktionsfähigen<br />

Straßenanbindung kaum Alternativen zur vorgesehenen Anschlussstelle an die BAB 113n. Die<br />

Anbindung des Flughafens an die BAB 113n lässt sich insgesamt nicht weiter optimieren.<br />

Die vereinzelt geforderte Zuführung des gesamten nordwärts orientierten Flughafenverkehrs über die<br />

vorgesehene Flughafenstraße „Anschluss an die B 96a“ ist nicht möglich. Selbst wenn diese Straße mit<br />

einem größeren Querschnitt ausgebaut würde, käme es neben der erheblichen Belastung dieser Flughafenstraße<br />

zu einer deutlichen Mehrbelastung der B 96a, des Knotenpunktes B 96a/B 179 und der<br />

Autobahnanschlussstelle Schönefeld. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen wären besonders für<br />

die Anwohner in der Gemeinde Schönefeld nicht zumutbar. Außerdem würde die Verkehrsführung zum<br />

Flughafen insgesamt wesentlich erschwert und verschlechtert. Dies widerspräche dem Grundsatz der<br />

Wahrung und Förderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.<br />

Der Forderung, den südwärts orientierten Flughafenverkehr in Höhe des Autobahndreiecks Waltersdorf<br />

an die BAB 113n anzubinden, um dadurch auf die Anschlussstelle Kienberg und wesentliche Teile des<br />

Flughafenzubringers verzichten zu können, kann nicht entsprochen werden. Bei Realisierung dieser<br />

Forderung würde man die Anschlussstelle Kienberg und die entsprechenden Teile des Zubringers lediglich<br />

um rund 1 km nach Süden verschieben. Die derzeit geplante Abzweigstelle der BAB 113 von der<br />

künftigen BAB 113n müsste gleichsam zu einem Autobahnkreuz mit dem Flughafenzubringer als vierten<br />

Zweig ausgebaut werden. Bei Waltersdorf würden dadurch neue Eingriffe und Belastungen entstehen.<br />

Die Beeinträchtigungen ließen sich insgesamt nicht verringern.<br />

Auch den Vorschlägen anderer Einwender, den Anschluss des Flughafens nach Norden zu verschieben,<br />

um zugleich das Baufeld Ost und das sich daran anschließende Gebiet von Bohnsdorf zu erschließen,<br />

kann die Planfeststellungsbehörde nicht folgen Die hiermit planfestgestellte Erschließungslösung<br />

ist unter Einbeziehung aller Aspekte wie Flächenverbrauch, Übersichtlichkeit und Lage im Verhältnis<br />

zum Flughafen und zur Schienenanbindung die geeignetste Variante mit den insgesamt geringsten<br />

Beeinträchtigungen.<br />

Die Erschließung der Bohnsdorfer Gewerbegebiete und die Trassierung der BAB 113n sind nicht Gegenstand<br />

dieses Planfeststellungsverfahrens, das lediglich die straßenbaulichen Folgemaßnahmen für<br />

den Flughafenausbau umfassen kann, nämlich die hinreichende straßenseitige Erschließung des Flughafens,<br />

die Wiederherstellung zerschnittener Wegebeziehungen und die Erschließung betroffener<br />

Grundstücke entsprechend dem bisherigen Umfang. Das Baufeld Ost verfügt nicht über Wege, die

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