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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 522 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die zu versickernden Niederschlagswassermengen können dem Antrag Band D 8 Tabellen 8.2.1. bis<br />

8.2.4 entnommen werden.<br />

9.5 Ausstattung der Schienenanbindung<br />

Der Plan beinhaltet, die bestehenden und die neu herzustellenden Betriebsanlagen mit moderner Sicherungs-<br />

und Kommunikationstechnik sowie Stromversorgung auszurüsten.<br />

Im Flughafenbahnhof befindet sich ein elektronisches Stellwerk, das in den unterirdischen Baukörper<br />

integriert ist, und mit dem der zwischen den Stellbereichen der Stellwerke Grünauer Kreuz und der<br />

Dresdener Bahn liegende Bereich gesteuert wird. Dazu wird entlang der Gleisanlage eine Kabelanlage<br />

aufgebaut.<br />

Die Telekommunikation wird durch ein Streckenfernmeldekabel und Streckenfernsprecher sowie ein im<br />

Flughafenbahnhof zu verlegendes Bahnhofskabel sichergestellt. Der Streckenabschnitt wird mit einer<br />

Betriebsfernmeldeanlage und einem Meldeanlagensystem mit betrieblichen Gefahrenmeldeanlagen,<br />

u. a. einer Brandmeldeanlage, ausgerüstet. Zur Ausrüstung der Strecke mit Zugfunk hatten die Träger<br />

des Vorhabens westlich des Flughafentunnels den Bau von zwei Funkmasten (15 m hoch) mit Schalthäusern<br />

in Bau-km 3,424 und in Bau-km 102,485 (S-Bahn) vorgesehen. Sie haben ihren Plan jedoch<br />

nochmals aktualisiert. Auf Grund der inzwischen vorhandenen Ausstattung des Streckenabschnittes<br />

zwischen Glasower Damm und dem Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld mit Zugfunk entfällt der<br />

Standort in Bau-km 102,485 (S-Bahn) (vgl. Plan D 4-07a, D 2 Bauwerksverzeichnis Schiene, S. 44b).<br />

Der Standort des Funkmastes in Bau-km 3,424 liegt in einem Bereich, in dem keine Auswirkungen auf<br />

den Menschen und das Landschaftsbild entstehen. Der Tunnel selbst erhält eine separate Funkanlage.<br />

Die Stromversorgung des neuen Streckenabschnittes erfolgt über die Schaltstelle Glasower Damm im<br />

westlichen Abschnitt und von Osten her über das geplante Unterwerk Grünau sowie entsprechende<br />

Bahnenergieleitungen zu den Einspeisungspunkten der Oberleitungsanlage. Die Verlängerung der S-<br />

Bahn-Strecke erfordert die Errichtung von zwei Gleichrichterunterwerken (Bau-km 104,100 und Baukm<br />

107,900 der S-Bahn). Des Weiteren erfordert die Schienenanbindung zur Sicherstellung deren Verfügbarkeit<br />

die Ausstattung mit Weichenheizstationen. In diesem Planfeststellungsabschnitt sind zwei<br />

Stationen (Bau-km 3,415 und Bau-km 10,431) geplant, deren Standort sich nach der Lage der zu heizenden<br />

Weichen richtet.<br />

9.6 Sicherheitskonzept<br />

Die unterirdische Führung der Schienenanbindung sowie die unterirdische Lage des Flughafens erfordern<br />

ein Sicherheitskonzept, für das mit diesem <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> die Grundsätze sowie die<br />

dafür erforderlichen baulichen Anlagen festgesetzt werden. Grundlagen für das Sicherheitskonzept<br />

bilden u. a. die Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb<br />

von Eisenbahntunneln“ sowie die Vorgaben aus dem „Leitfaden Brandschutz in Personenverkehrsanlagen“.<br />

Es wird auf den Erläuterungsbericht für die Verkehrsanbindung Schiene verwiesen (Antrag,<br />

Band D 1, Kapitel 1.3.1).<br />

Der Flughafentunnel sowie die anschließenden Trogstrecken erfordern außer der Anlage von Rettungswegen<br />

neben der Gleisanlage auch die Möglichkeit von rauchfrei auszubildenden Notausstiegen,<br />

die so angeordnet werden, dass die größte Rettungsweglänge 300 m beträgt. Der zulässige Abstand<br />

der Notausstiege beträgt somit 600 m. Zusätzlich ist jeweils am Tunnelmund und am Anfang der<br />

Trogstrecke bzw. an einer anderen geeigneten Stelle des Troges ein Zugang von bzw. nach außen

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