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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 906 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Auf Basis der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in den durchgeführten Altlastenerkundungen<br />

ermittelten Daten zur Schadstoffsituation wurden geeignete Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers<br />

abgeleitet.<br />

Teilweise hat bereits eine Sanierung von Flächen stattgefunden. Soweit es aus fachlicher Sicht im Hinblick<br />

auf eine mögliche Gefährdung von Schutzgütern als vertretbar angesehen wird, erfolgt eine Sanierung<br />

baubegleitend.<br />

Soweit die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Baumaßnahme nicht als erforderlich angesehen<br />

wird, eine mögliche Mobilisierung von Schadstoffen aus der ALVF jedoch auch nicht mit Sicherheit<br />

ausgeschlossen werden kann, werden die ALVF im Altlastenmonitoring beobachtet. Dies dient der<br />

Gewährleistung eines schnellen Erkennens von Schadstoffverschleppungen im Grundwasser und eines<br />

unverzüglichen entsprechenden Eingreifens und somit einem Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen<br />

und Grundwasserbeeinträchtigungen i. S. d. § 1 BBodSchG.<br />

Welches Schadstoffspektrum an den einzelnen Grundwassermessstellen überwacht wird, richtet sich<br />

nach den vorliegenden Erkenntnissen über die einzelnen ALVF; diese ergeben sich einerseits aus auf<br />

den Flächen durchgeführten Erkundungen, andererseits aus dem bei der unteren Bodenschutzbehörde<br />

LDS geführten Altlastenkataster.<br />

Durch die Auswahl der Messstellen aus den Ergebnissen und Empfehlungen der Einzelgutachten wird<br />

gewährleistet, dass eine ausreichende Anzahl von Pegeln beprobt wird, um eine Gefahrenabwehr sicherzustellen.<br />

Die Lage der Grundwassermessstellen und der Filterstrecken wurden so gewählt, dass<br />

die Auswahl aus fachlicher Sicht sinnvoll und angemessen ist.<br />

Die Umsetzung und weitere Fortschreibung eines Altlastenmonitoringkonzepts zur Überwachung einer<br />

möglichen Schadstoffverschleppung aus einzelnen ALVF wird von der unteren Bodenschutzbehörde<br />

LDS als geeignet angesehen.<br />

Das Altlastenmonitoring wird computergestützt von der Firma GCI in einer Datenbank dynamisch aktualisiert<br />

und an Ergebnisse aus neuen Untersuchungen angepasst. Zukünftige Anpassungen erfolgen in<br />

Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde LDS. Dieser wird auch Zugang zum Monitoring-<br />

System gewährt.<br />

Durch die seit der Beteiligung im Anhörungsverfahren bereits erfolgten Aktualisierungen des Altlastenmonitoringkonzepts<br />

sind die Kritikpunkte, die zu Einzelheiten des Altlastenmonitoringkonzepts vorgebracht<br />

wurden, ausgeräumt worden, soweit die Kritik berechtigt war. Im übrigen werden die Forderungen<br />

zurückgewiesen. Das insoweit aktualisierte Grundwassermonitoring ist dem der Planfeststellungsbehörde<br />

entsprechend der Auflage A.II.15.2. „Altlastenbezogenes Grundwassermonitoring“, ab<br />

Seite 190, vorzulegenden Konzept zugrunde zu legen.<br />

Die ALVF, auf deren Belegenheit im durch die Grundwasserabsenkung entstehenden Trichterbereich<br />

gesondert hingewiesen wurde, sind im Monitoringkonzept berücksichtigt worden, soweit dies aus fachlicher<br />

Sicht erforderlich ist. Die ALVF 329610410, 329610487 und 329610488 werden im Gutachten<br />

M 20 (neu) aufgeführt. Auf Ihnen sieht die untere Bodenschutzbehörde LDS ausweislich ihres klarstellenden<br />

Schreibens vom 17.06.2003 an die Planfeststellungsbehörde keinen Bedarf zu Maßnahmen im<br />

Hinblick auf das Bauvorhaben. Hinsichtlich der ALVF 329610413 und 329610414 wurde in einer Besichtigung<br />

durch die untere Bodenschutzbehörde LDS festgestellt, dass eine Einbeziehung der Flächen<br />

in das Grundwassermonitoring aufgrund der geringen und oberflächlichen Ablagerung nicht sinnvoll sei

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