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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 181 von 1171<br />

15 Auflagen zu Altlasten, Altlastenverdachtsflächen<br />

15.1 Altlasten/Altlastenverdachtsflächen (ALVF)<br />

Die Ergebnisse der Untersuchungen, die entsprechend den nachfolgenden Auflagen durchzuführen<br />

sind, sind der unteren Bodenschutzbehörde vorzulegen; das weitere Vorgehen ist mit der unteren Bodenschutzbehörde<br />

abzustimmen. Die in Bezug auf einzelne ALVF zu erstellenden Abrisskonzepte sind<br />

der unteren Bodenschutzbehörde vorzulegen. Der Vollzug der Auflagen ist der Planfeststellungsbehörde<br />

nachzuweisen.<br />

1) ALVF A16, ISAL-Nummer: 329610629<br />

Die ALVF A16 ist in das Grundwassermonitoring Altlasten durch Überwachung der in den direkten<br />

Abstrom von A16 zu verschiebenden Grundwassermessstelle A16/AK7 einzubeziehen.<br />

Das Analyseprogramm der vorgenannten Messstelle ist wie folgt zu erweitern:<br />

Stoffe und Stoffgruppen:<br />

- Gemische der Explosivstoffe, durch. Nitrierung erhältliche Salpetersäureester (Glycerinnitrat,<br />

Mannitolhexannitrat)<br />

- Nitroverbindungen (Dinitrotoluol, 2, 4, 6-Trinitrotoluol-TNT)<br />

- Nitroamine (Hexogen)<br />

- Nitrosamine (NDMA, NDEA, NDBA)<br />

- Ammoniumpiktrat<br />

- Schwermetalle<br />

Die Messungen sollen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie und Gaschromatographie-<br />

Massenspektrometer stattfinden.<br />

2) ALVF A18, ISAL-Nummer: 329610631<br />

Auf der ALVF A18 sind baubegleitend orientierende Bodenuntersuchungen durchzuführen. Die Untersuchungen<br />

sind mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.<br />

3) ALVF A20, ISAL-Nummer: 329610633<br />

Die Messstellen PA/4, PA/5, PA/6, PA/13, PA/14, PA/15, PA/16, PY2 und PY3 sind vorerst weiter in<br />

das Grundwassermonitoring einzubeziehen. Zusätzlich sind die neu errichteten Messstellen E8-142<br />

bis E8-151 zunächst komplett in das Monitoring aufzunehmen, um die Ergebnisse der Detailuntersuchung<br />

abzusichern und die Schadstoffausbreitung beobachten zu können. Anschließend ist zu<br />

prüfen, inwieweit das Messnetz ausgedünnt werden kann, wobei vorbehaltlich einer Bestätigung der<br />

Ergebnisse der Detailuntersuchung wie folgt vorzugehen ist:

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