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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 599 von 1171<br />

Immissionsrichtwert existiert. Grenz- und Richtwerte sind für Fluglärm jedoch nicht vorhanden. Eine<br />

Erleichterung für die Beurteilung der Belastungssituation durch die Ermittlung von Beurteilungspegeln<br />

nach DIN 45645 ist damit nicht gegeben.<br />

Die Ermittlung eines Beurteilungspegels nach DIN 45643 erfordert die Kenntnis der Bewegungsverteilung<br />

der zu beurteilenden Fluglärmereignisse über den ganzen Tag hinweg auf der Grundlage durchzuführender<br />

Schallmessungen. Die Beurteilung der Fluglärmimmissionen des ausgebauten Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld kann durch die Planfeststellungsbehörde nur aufgrund von Prognosen erfolgen<br />

und nicht aufgrund von Schallmessungen, weil örtlich gewonnene Messdaten für die noch zu errichtende<br />

Start- und Landebahn noch nicht vorliegen können.<br />

Von zahlreichen Einwendern wurde gefordert, die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI)<br />

veröffentlichte Leitlinie der Berechnung und Bewertung der Fluglärmimmissionen zugrunde zu legen.<br />

Dieser Forderung ist nicht nachzukommen. Die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) veröffentlichte<br />

Leitlinie wurde für die Landesplanung entwickelt. Sie empfiehlt bewusst ein Berechnungsverfahren,<br />

das die tatsächliche Lärmsituation weit überschätzt. Ziel dieser Leitlinie ist es, in möglichst großen<br />

Gebieten um die Flughäfen die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete zu vermeiden. Dieses Verfahren<br />

erhebt jedoch nicht den Anspruch, real vorhandene oder zukünftig zu erwartende Lärmbelastungen<br />

im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens darzustellen und kann deshalb hierzu auch nicht verwendet<br />

werden.<br />

Seitens der Einwender wurde vorgetragen, die Flugbewegungszahlen im Datenerfassungssystem seien<br />

fehlerhaft. Insbesondere würden bei Westwind deutlich mehr Flugzeuge zu westlichen Zielen fliegen als<br />

bei Ostwind. Die Planfeststellungsbehörde weist die am Datenerfassungssystem vorgebrachte Kritik<br />

zurück. Die im Datenerfassungssystem enthaltenen Flugbewegungszahlen sowie die vorgenommene<br />

Verteilung der Flugbewegungen auf die einzelnen Flugrouten basiert auf der Verkehrsprognose einschl.<br />

Modellflugplan. Der Verkehrsprognose liegen plausible Annahmen zugrunde, und sie entspricht dem<br />

Stand der Wissenschaft. Es bestehen keine Zweifel, dass die Verkehrsprognose und der Modellflugplan<br />

eine realistische Beschreibung des zukünftig zu erwartenden Verkehrsaufkommens und der Verkehrsverteilung<br />

darstellen. Im Zusammenhang mit der Verteilung der Flugbewegungen auf die beiden Betriebsrichtungen<br />

ist zu beachten, dass die Betriebsrichtungsverteilung auf den Ergebnissen des amtlichen<br />

Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes beruht. Aus diesem Grund erfolgen selbst bei Flugbewegungen<br />

mit westlichen Zielen zunächst 35 Prozent der Starts in östlicher Richtung mit einer anschließenden<br />

Richtungsänderung in Richtung Westen. Die übrigen 65 Prozent der Starts erfolgen in<br />

westlicher Richtung, so dass westliche Ziele auf direktem Weg angeflogen werden können.<br />

Es wurde ferner eingewandt, die den lärmphysikalischen Gutachten zugrundegelegten Flugbewegungszahlen<br />

seien zu niedrig angesetzt worden. Dieser Einwand wird zurückgewiesen. Die in die lärmphysikalischen<br />

Gutachten eingeflossenen Flugbewegungszahlen beruhen auf der Verkehrsprognose einschl.<br />

Modellflugplan und stellen eine realistische Abschätzung der zukünftig zu erwartenden Entwicklung dar.<br />

Nähere Einzelheiten hierzu sind dem Kapitel „Entwicklung des Luftverkehrs“ zu entnehmen. Zu Gunsten<br />

der Betroffenen wurde den Fluglärmberechnungen zudem eine höhere Zahl von Flugbewegungen<br />

zugrunde gelegt, als für das Verkehrszenario 20XX prognostiziert.<br />

Es wurde eingewandt, die A-Bewertung bei der Lärmberechnung müsse wegfallen, so dass der ganze<br />

physiologisch wirksame Lärm berücksichtig wird. Der tatsächliche Schalldruck sei deutlich höher, da die<br />

A-Bewertung die vom Ohr nicht als lautes Geräusch empfundene Pegel bei tiefen und hohen Frequenzen<br />

herausfiltere. Dieser Einwand wird zurückgewiesen. Richtig ist, dass die A-Bewertung den Gehöreindruck<br />

zutreffend nachbildet. Die A-Bewertung von Fluglärm entspricht der ständigen Praxis. Nahezu<br />

alle Aussagen und Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung zur Beschreibung und Bewertung der

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