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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil B - Sachverhalt<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 231 von 1171<br />

beiten. Am 15.03.2000 überreichten die Träger des Vorhabens die überarbeiteten Planunterlagen an<br />

das LBVS.<br />

Am 14.02.2000 wurden 20 Ordner mit Hintergrundmaterial, wie vorbereitende Gutachten und Datensammlungen,<br />

sogenannte Y-Ordner, durch die Träger des Vorhabens bei der Anhörungsbehörde eingereicht.<br />

Die FBS GmbH hat mit ihrem Antrag auf Planfeststellung die wesentliche Erweiterung des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld beim LBVS beantragt. Mit dem Planfeststellungsantrag wurden die planfestzustellenden<br />

Pläne und Verzeichnisse, Erläuterungsberichte, nachrichtlichen Planunterlagen und<br />

weitere Unterlagen vorgelegt (siehe Abschnitt B.III.1.1 „Zur Feststellung beantragte Pläne, Verzeichnisse<br />

und Einzelanträge; sonstige Unterlagen“, ab Seite 231). Im Wege der Planfeststellung gemäß §§ 8 ff.<br />

LuftVG in Verbindung mit § 73 ff. VwVfGBbg beantragte die FBS GmbH den Ausbau des bestehenden<br />

Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld durch Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn (zukünftige<br />

Nordbahn) 07L/25R, Anlage einer weiteren südlich davon gelegenen Start- und Landebahn<br />

07R/25L nebst Rollbahnen und Vorfeldern, Erschließungsmaßnahmen und Teilprojekten nach Maßgabe<br />

der hierzu eingereichten Pläne. Zugleich beantragte die FBS GmbH die Zulassung der Anlage und des<br />

Betriebes der planfestzustellenden Anlagen (§ 8 Abs. 4 LuftVG) sowie die Erteilung aller nach anderen<br />

Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und<br />

Planfeststellungen bzw. -genehmigungen (§ 9 Abs. 1 LuftVG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 VwVfGBbg)<br />

einschließlich aller erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse (§ 14 Abs. 1 WHG) zu erteilen.<br />

Zeitgleich haben die DB Netz AG und die DB Station und Service AG im Rahmen der Planfeststellung<br />

für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld beantragt, entsprechend § 78 Abs. 2 Satz 1<br />

VwVfGBbg den Plan für die schienenmäßige Erschließung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld<br />

durch Fern- und S-Bahn nach Maßgabe von § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) auf der Grundlage<br />

der eingereichten Pläne festzustellen. Zugleich beantragten die DB Netz AG und die DB Station<br />

und Service AG die Zulassung zu Anlage und Betrieb der planfestzustellenden Anlagen sowie die Erteilung<br />

aller nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse,<br />

Bewilligungen und Planfeststellungen (§ 18 AEG in Verbindung mit § 75 VwVfG) einschließlich<br />

aller erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse, Bewilligungen und Planfeststellungen (§ 14<br />

WHG) zu erteilen.<br />

1.1 Zur Feststellung beantragte Pläne, Verzeichnisse und Einzelanträge; sonstige Unterlagen<br />

Der von den Trägern des Vorhabens gemeinsam eingereichte Planfeststellungsantrag enthält folgende<br />

Unterlagen:<br />

Pläne und Verzeichnisse (Flughafen und Folgemaßnahmen):<br />

- Zur Feststellung beantragte Pläne über<br />

• Flughafengelände und Flughafenzaun (Übersichtspläne),<br />

• Einflugzeichen, Lagepläne,<br />

• Flugbetriebsflächen,<br />

• bauliche Anlagen, Lagepläne,<br />

• Verkehrsanbindung Straße, äußere Erschließung,

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