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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 941 von 1171<br />

a) Der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan ist - wie auch die aus dem Flächennutzungsplan<br />

zu entwickelnden verbindlichen Bebauungspläne - an die Ziele der Raumordnung anzupassen<br />

(§ 1 Abs. 4 BauGB).<br />

b) Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan B 8 „Am Mühlenberg II“ liegt in der Planungszone<br />

Siedlungsbeschränkung II und der Planungszone Bauhöhenbeschränkung gemäß LEP FS. Der<br />

Bauleitplan ist an die Ziele der Raumordnung anzupassen.<br />

c) Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan M 3 „Glasower Damm“ liegt in der Planungszone<br />

Siedlungsbeschränkung II und der Planungszone Bauhöhenbeschränkung gemäß LEP FS. Der<br />

Bauleitplan ist an die Ziele der Raumordnung anzupassen.<br />

d) Die beabsichtigten Planungen wurden noch nicht angezeigt, so dass hier keine weiteren Ausführungen<br />

möglich sind. Soweit sie den Festlegungen im LEP FS widersprechen sollten, wäre sie nach<br />

§ 1 Abs. 4 BauGB unzulässig.<br />

e) Der rechtsverbindliche Bebauungsplan B 4 „Wohnbebauung Breitscheidstraße“ liegt in der Planungszone<br />

Siedlungsbeschränkung II und Bauhöhenbeschränkung des LEP FS. Der LEP FS berührt<br />

den Bebauungsplan nicht, da er nur für neue Planungen gilt. Die Realisierung der<br />

35 Wohneinheiten ist durch das planfestgestellte Vorhaben nicht gefährdet; soweit erhebliche<br />

Lärmbelästigungen entstehen können, ist ausreichender Lärmschutz gewährleistet (vgl. A.II.5<br />

„Lärm“, ab Seite 104)<br />

Hinsichtlich des Einwands ungenügender Auslastung der gemeindlichen Infrastruktur kann in Anbe-<br />

tracht des pauschalen Hinweises der Gemeinde nicht näher beurteilt werden, ob dieses tatsächlich auf<br />

das planfestzustellende Vorhaben oder die wirtschaftliche und demographische Entwicklung in den<br />

Ländern Brandenburg und Berlin zurückzuführen ist.<br />

Der in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan einschließlich des geplanten Schulstandortes ist an<br />

die Ziele der Raumordnung anzupassen.<br />

OT Mahlow<br />

Zu den aufgeführten Bauleitplanungen ist im Einzelnen zu bemerken:<br />

Die unter b), c), e), f) und i) genannten rechtsverbindlichen Bebauungspläne liegen insgesamt, der unter<br />

h) genannte rechtsverbindliche Bebauungsplan liegt teilweise innerhalb der Planungszone Siedlungsbeschränkung<br />

II. Die Realisierung dieser Bebauungspläne wird weder durch den LEP FS noch durch<br />

die Planfeststellung berührt.<br />

Die unter a), g) und j) (M 25 - M 37) und k) genannten in Aufstellung befindlichen Pläne liegen in der<br />

Planungszone Siedlungsbeschränkung II und Bauhöhenbeschränkung des LEP FS. Die Bauleitpläne<br />

sind an diese Ziele der Raumordnung anzupassen.<br />

Die unter j) (M 20 - M 23) genannten Bebauungspläne liegen außerhalb der Planungszonen Siedlungsbeschränkung<br />

und innerhalb der Planungszone Bauhöhenbeschränkung gemäß LEP FS. Aufgrund der<br />

ortsüblichen Bebauung sind Konflikte mit der Planungszone Bauhöhenbeschränkung auszuschließen.

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