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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 276 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

des Verfahrens folgende Änderungen und Ergänzungen der zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen<br />

durch die Träger des Vorhabens beantragt:<br />

9.1 Inhalt und Umfang der Planänderungen<br />

9.1.1 Entwässerung/Änderung Ausbau des Glasowbachs<br />

Gegenstand des Planfeststellungsantrages ist auch der Ausbau des Glasowbachs sowie die Einleitung<br />

von Niederschlagswasser aus dem Flughafengelände in den Glasowbach.<br />

Die Planänderung enthält den Verzicht auf Böschungsaufhöhungen im Rahmen der Gewässerausbaumaßnahmen<br />

innerhalb des potenziellen FFH-Gebietes und die Verlagerung der Einleitstelle von Niederschlagswasser<br />

in den Glasowbach sowie die entsprechende Änderung des Leitungsverlaufs zum Einlaufbauwerk.<br />

Anlass der Planänderung waren Befürchtungen, dass es zu Beeinträchtigungen des potenziellen FFH-<br />

Gebietes „Glasowbachniederungen“ im Landkreis Teltow-Fläming im Bereich des Glasowbachs kommen<br />

könnte.<br />

Hinsichtlich dieser Maßnahmen im Einzelnen wird auf die Antragsänderung mit Schreiben vom<br />

03.02.2004 verwiesen.<br />

9.1.2 Verkehrsanbindung Schiene/Abspaltung Ostanbindung ab Planungskilometer 10,8+30<br />

Gegenstand des Planfeststellungsantrages war zunächst die Durchbindung der Fernbahn vom Berliner<br />

Außenring bis zur Görlitzer Bahn. Der gemeinsame Änderungsantrag Nr. 02 vom 17.06.2003/<br />

29.08.2003 der FBS GmbH und der DB Netz AG sieht nunmehr vor, die schienenmäßige Ostanbindung<br />

des auszubauenden Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld ab Planungskilometer 10,8+30 von dem<br />

Antrag auf Planfeststellung in der Fassung vom 17.07.2003 abzuspalten. Dieses Teilprojekt soll zum<br />

Gegenstand eines eigenständigen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 18 AEG gemacht werden.<br />

Anlass der Planänderung war, dass sich während des Anhörungsverfahrens herausgestellt hat, dass<br />

der Untergrund der östlichen Trasse im Bereich Bohnsdorf derartig erschütterungsempfindlich ist, dass<br />

die Träger des Vorhabens die beantragte Trasse nicht mehr für die Vorzugsvariante halten, weil die<br />

Erschütterungsproblematik „fast nicht beherrschbar“ sei. Für die Schienenanbindung Ost sind daher<br />

weitere Varianten zu untersuchen.<br />

Die Abspaltung der Schienenanbindung Ost wurde mit Änderungsantrag der FBS GmbH und der<br />

DB Netz AG vom 17.06.2003/29.08.2003 dem LBVS zugeleitet. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem<br />

Änderungsantrag vom 17.06.2003/29.08.2003.<br />

9.1.3 Verkehrsanbindung Schiene/Geänderte Westanbindung<br />

Der Planfeststellungsantrag umfasst auch die schienenmäßige Erschließung des Flughafens durch<br />

Fern- und S-Bahntrasse vom südlichen Berliner Außenring (BAR) zum Flughafen-Mittelfeld (Flughafenanbindung<br />

West). Hinsichtlich dieser Flughafenanbindung hat die FBS GmbH zusammen mit der DB<br />

Netz AG am 10.02.2004 einen Änderungsantrag gestellt. Dieser sieht die Anpassung an die Straßenplanungen<br />

der B 96a vor. Das MSWV hatte mit Schreiben vom 20.12.2002 auf diese Anpassungserfordernisse<br />

hingewiesen.

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