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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 603 von 1171<br />

durchweg geringere Werte aufweist. Die Differenz liegt bei den betrachteten Punkten zwischen<br />

-1,3 dB(A) und -3,7 dB(A).<br />

Aus den Aufzeichnungen der Fluglärmmessanlage wurde ebenfalls der äquivalenten Dauerschallpegel<br />

Leq(4) gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm für die sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres<br />

1997 ermittelt. Die Auswertung der Aufzeichnungen der Fluglärmmessanlage zeigt, dass in den<br />

sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 1997 nur im Bereich des Ortes Kienberg mit 60,1 dB(A)<br />

ein äquivalenter Dauerschallpegel Leq(4) oberhalb von 60 dB(A) aufgetreten ist. Darüber hinaus zeigt ein<br />

Vergleich der gemessenen Lärmwerte mit den im Rahmen der Fluglärmgutachten errechneten Lärmwerte,<br />

dass die berechneten Lärmwerte ausnahmslos größer sind als die messtechnisch tatsächlich<br />

nachweisbare Lärmbelastung. Die messtechnisch ermittelte Lärmbelastung liegt um 1,3 dB(A) bis zu<br />

4,9 dB(A) unterhalb der berechneten Lärmbelastung. Von zahlreichen Einwendern wurde die Vermutung<br />

geäußert, dass die Berechnungen zu geringe Lärmwerte ergeben würden und deshalb die tatsächliche<br />

Lärmbelastung nur unzureichend wiedergeben. Wie der oben dargestellte Vergleich zeigt, sind<br />

diese Befürchtungen unbegründet.<br />

In den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2003 wurde aufgrund der geringen Flugbewegungszahlen<br />

an keiner Messstelle der Fluglärmmessanlage ein äquivalenter Dauerschallpegel Leq(4) von<br />

60 dB(A) überschritten.<br />

Bereits seit dem Jahr 1992 führt die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH freiwillige Schallschutzprogramme<br />

in der Umgebung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld durch. Die freiwilligen Schallschutzprogramme<br />

haben die Zielsetzung, durch geeignete Schallschutzmaßnahmen an Schlafräumen<br />

zu vermeiden, dass die Geräusche des nächtlichen Flugbetriebs Schlafstörungen verursachen. Derzeit<br />

befindet sich das Schallschutzprogramm 2004/05 für Fördergebiete in Mahlow, Blankenfelde und<br />

Bohnsdorf in der Realisierungsphase. Die nächtliche Lärmbelastung wurde auf der Grundlage des Szenarios<br />

2007ff mit 84.100 jährlichen Flugbewegungen ermittelt. Die Fördergebiete wurden aufgrund ihrer<br />

Lage innerhalb der für das Szenario 2007ff berechneten Grenzlinie der sechsmaligen Überschreitung<br />

eines maximalen Außenschallpegels von 75 dB(A) in der Nacht ausgewählt. Unter Berücksichtigung der<br />

im praktischen Flugbetrieb auftretenden Streubreiten der Maximalpegel ist somit davon auszugehen,<br />

dass der südliche, im Bereich der Gleise des Berliner Außenrings gelegene Bereich des Ortes Mahlow,<br />

der nördliche Bereich des Ortes Blankenfelde, der südliche Bereich des Ortes Waßmannsdorf, der<br />

Ortskern von Selchow, der nördliche Bereich der Siedlung Kienberg, die Siedlung Hubertus und der<br />

südliche Bereich von Bohnsdorf im Berliner Stadtteil Treptow-Köpenick durch den derzeitigen Nachtflugbetrieb<br />

am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld in besonderem Maße vorbelastet sind. Die von der<br />

Grenzlinie der sechsmaligen Überschreitung eines maximalen Außenschallpegels von 75 dB(A) in der<br />

Nacht umschlossene Fläche beträgt 12,20 Quadratkilometer. Innerhalb dieser Fläche leben 2.490 Einwohner.<br />

10.1.6 Veränderungen der Geräuschbelastung<br />

Die Realisierung des beantragten Ausbauvorhabens mit der Errichtung einer neuen südlichen Start- und<br />

Landebahn wird zu einer deutlichen Veränderung der Fluglärmbelastung in der Umgebung des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld führen. Die Planfeststellungsbehörde stützt ihre Erkenntnisse und<br />

Bewertungen auf die von den Trägern des Vorhabens mit dem Antrag auf Planfeststellung vorgelegten<br />

Lärmgutachten sowie zahlreiche ergänzende Fluglärmberechnungen, die von den Trägern des Vorhabens<br />

auf Veranlassung der Planfeststellungsbehörde durchgeführt wurden.<br />

Grundlage für die Darstellung der zu erwartenden Lärmbelastung durch Fluglärmimmissionen bilden<br />

zum einen die vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) gemäß der AzB-DLR be-

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