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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 329 von 1171<br />

unternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs bilden die Flughäfen<br />

ein Flughafensystem. Die drei Flughäfen wickeln gegenwärtig etwa 9 % des Flugaufkommens<br />

aller deutschen Verkehrsflughäfen ab. Im Rahmen des Ausbauvorhabens sollen die bestehende Start-<br />

und Landebahn 07R/25L (Nordbahn neu) flugbetrieblich verbessert und zusätzlich im Süden eine weitere<br />

Start- und Landebahn (Südbahn neu) mit 4.000 m Länge neu gebaut werden. Die bestehende Start-<br />

und Landebahn 07L/25R (Nordbahn alt) soll geschlossen und zurückgebaut werden.<br />

Mit der Inbetriebnahme des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld soll der Flughafen Tegel<br />

innerhalb einer kurzen Übergangsfrist geschlossen werden. Dementsprechend hat die zuständige<br />

Genehmigungsbehörde, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin, die Betriebsgenehmigung<br />

für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel mit Bescheid vom 29.07.2004 mit Aufschub des<br />

Eintritts der Wirksamkeit auf sechs Monate nach der luftrechtlichen Gestattung der Betriebsaufnahme<br />

des planfestgestellten und ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld nach § 44 LuftVZO widerrufen.<br />

Die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Berlin-Tempelhof ist von der zuständigen<br />

Genehmigungsbehörde mit Bescheid vom 02.06.2004 unter der aufschiebenden Bedingung des Eintretens<br />

der Bestandskraft des vorliegenden <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es widerrufen worden. Beide Bescheide<br />

liegen vor und werden der Planfeststellung zugrunde gelegt.<br />

2.2.1 Antragsbegründung<br />

Die Antragsteller begründen das Ausbauvorhaben im Wesentlichen mit Bedarfs- und Kapazitätserfordernissen<br />

und stützen sich dabei auf die von ihnen vorgelegte Luftverkehrsprognose (Gutachten M 1).<br />

Ausgehend von einer stetig wachsenden Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen sei von einem stetigen<br />

Anstieg der Nachfrage auszugehen. Die Zahl der jährlich beförderten Passagiere werde bis 2010 auf<br />

19,1 Millionen pro Jahr und bis zum Jahr 2023 sogar auf 30 Millionen pro Jahr ansteigen. Analog dazu<br />

steige die Zahl der Flugbewegungen von 205.000 im Jahr 2007 auf über 300.000 im Jahr 2023. Ein<br />

überproportionaler Anstieg werde wegen des derzeitig eher unterdurchschnittlichen Anteils außerdem<br />

beim Frachtaufkommen zu erwarten sein.<br />

Unabhängig vom Verkehrsbedarf rechtfertigen die Antragsteller das Vorhaben mit der „Ersatzfunktion“,<br />

die der ausgebaute Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld nach Schließung der innerstädtischen Flughäfen<br />

Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof einnimmt. Mit der Schließung der Flughäfen Berlin-Tegel und<br />

Berlin-Tempelhof sei eine Entsiegelung von Flächen und nach den Darstellungen des Flächennutzungsplans<br />

für den Flughafen Tempelhof die Nutzung weiter Bereiche als innerstädtische Grünflächen<br />

vorgesehen.<br />

Schließlich weisen die Antragsteller darauf hin, dass bei einer Schließung der Flughäfen Berlin-Tegel<br />

und Berlin-Tempelhof der unmittelbare Überflug dicht besiedelter innerstädtischer Bereiche vermieden<br />

werde. In der Umgebung des ausgebauten Flughafens Berlin-Schönefeld seien dicht besiedelte Gebiete<br />

nicht vorhanden, so dass Überflüge mit gleichen Stör- und Gefährdungspotenzial nicht zu erwarten<br />

seien.<br />

Im Sinn einer Umweltbilanz sei festzustellen, dass es durch den Ausbau zwar zu zusätzlichen Belastungen,<br />

insbesondere Lärmbelastungen, am Standort des Flughafens Berlin-Schönefeld komme, diese<br />

Belastungen jedoch im Verhältnis zu den Entlastungen an den Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-<br />

Tempelhof deutlich geringer ausfielen. Dies werde auch durch den LEP SF vom 18.03.1999 bestätigt,<br />

der von einer Halbierung der Fluglärmbetroffenen und einer Reduzierung der von potenziellen Störfällen<br />

betroffenen Einwohnerzahl auf etwa 5 %, einer Reduzierung der Versiegelung und einer optimalen Verknüpfung<br />

mit anderen Verkehrsträgern ausgeht.

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