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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 901 von 1171<br />

14) ALVF E4 (ISAL-Nr. 329610070)<br />

Auf der ALVF sind baubegleitende Untersuchungen beim Abriss ausreichend. Vorher ist eine Abrisskonzeption<br />

zu erarbeiten und mit der unteren Bodenschutzbehörde/unteren Abfallwirtschaftsbehörde<br />

abzustimmen, da keine abschließende Gefährdungsabschätzung vorliegt.<br />

Erkenntnisse über Gefährdungen, die darüber hinausgehende Maßnahmen erfordern würden, liegen<br />

nicht vor.<br />

15) ALVF E5 (ISAL-Nr. 329610071)<br />

Bezüglich der ALVF E5 ist eine Abrisskonzeption zu erarbeiten; in den Bereichen KfZ-Grube und<br />

Auffüllmaterial in den Hallen 1 und 5 hat eine Kennzeichnung der andienungspflichtigen Abfallart zu<br />

erfolgen, da in der Untersuchung organoleptisch auffällige Bereiche identifiziert wurden.<br />

Bei der Erarbeitung der Abrisskonzeption sind die Ergebnisse der auf der ALVF E5 durchgeführten<br />

Untersuchungen zu berücksichtigen.<br />

16) ALVF E6 (ISAL-Nr. 329610072)<br />

Für die Baufeldfreimachung ist ein Konzept zur Entsorgung und Nachsorge (Bodenbeprobung im<br />

Grubenbereich) zu erarbeiten.<br />

Erkenntnisse über Gefährdungen, die darüber hinausgehende Maßnahmen erfordern würden, liegen<br />

nicht vor.<br />

17) ALVF E7 (ISAL-Nr. 329610073), E9 (ISAL-Nr. 329610075)<br />

Bei Abriss sind die in der Gefährdungsabschätzung unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nachuntersuchung<br />

festgestellten oberflächennahen Belastungsbereiche baubegleitend zu entsorgen.<br />

Die Untersuchungsergebnisse sind bei der Erarbeitung der Abrisskonzeption zu berücksichtigen.<br />

Da die Fläche überbaut wird, ist im Rahmen des Rückbaus der Anlage der alten Tankstelle (E7) eine<br />

Sicherungsmaßnahme (Quellenbeseitigung) erforderlich.<br />

Die Auflage ist erforderlich, da Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Schutzgutes vorliegen. Erkenntnisse<br />

über Gefährdungen, die darüber hinausgehende Maßnahmen erfordern würden, liegen<br />

nicht vor.<br />

18) ALVF E8 (ISAL-Nr. 329610074)<br />

Die ALVF E8 ist in das Rückbau- und Abrisskonzept einzubeziehen. Bei der Baufeldfreimachung<br />

sind rückbaubegleitende Untersuchungen durchzuführen, da im Rahmen der Untersuchung kontaminierte<br />

Bausubstanz festgestellt wurde.

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