18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 808 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

15.1.5.2.2 Wildschutz<br />

Der Wildschutzzaun an der Bundesautobahn BAB 113n wird dem Vorhaben angepasst (Plan C 1.2-1<br />

bis 1.2-3; Mustermaßnahmentyp 21). Außerdem haben die Träger des Vorhabens die Beachtung von<br />

Wildwechselrouten innerhalb der Ausführungsplanung zugesagt. Die Wildschutzzäune werden gemäß<br />

der Angaben im Mustermaßnahmenblatt 21 stand- und rehwildsicher aufgestellt. Da Schwarzwild nach<br />

Aussage der zuständigen Forstbehörde hier Standwild ist, ist im Rahmen der Ausführungsplanung die<br />

geforderte Anpassung an Schwarzwild gesichert.<br />

Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde ist der Wildschutz somit ausreichend gewährleistet. Die von<br />

einer Fachbehörde geforderte gesonderte Untersuchung des Wildverhaltens zur Planung weiterer<br />

Schutzvorrichtungen ist nicht notwendig. Weitere Wildschutzvorrichtungen an den als Folgemaßnahmen<br />

festgestellten Straßenanbindungen sind nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde nicht erforderlich,<br />

da kein vorhandenes Waldstück durch eine neue Anbindung durchschnitten wird. Der Anschluss an die<br />

B 96a Ost verläuft innerhalb des Flughafenzauns, die Anbindung West und die neu verbundenen Wirtschaftswege<br />

am südlichen Rand des Flughafengeländes liegen so dicht am Flughafen, dass mit Wildwechsel<br />

nicht zu rechnen ist.<br />

15.1.5.2.3 Beleuchtungsanlagen<br />

Durch die Nebenbestimmung A.II.9.1.11 „Beleuchtungsanlagen“, ab Seite 116, wird (auch für die Bauphase)<br />

gesichert, dass Auswirkungen der Beleuchtungsanlagen auf die Fauna, soweit technische<br />

Gründe oder Gründe der Flugsicherheit nicht entgegenstehen, unterbleiben. Die Beachtung des entsprechenden<br />

Anhangs der LAI wird festgeschrieben.<br />

15.1.5.2.4 Entsorgung von Mähgut<br />

Durch die Nebenbestimmung A.II.9.1.12 „Entsorgung von Mähgut“, ab Seite 116, wird sichergestellt,<br />

dass das Mähgut der begrünten Sicherheitsflächen fachgerecht verwertet oder entsorgt werden soll.<br />

Damit werden schädliche Eutrophierungsprozesse verhindert.<br />

15.1.5.2.5 Abpflanzungen entlang der Straße<br />

Zur Begrenzung der Schadstoffausbreitung und des Schadstoffeintrags werden Abpflanzungen entlang<br />

der Straßen angelegt; diese werden in den Maßnahmeplänen und -blättern planfestgestellt.<br />

15.1.5.3 Bauzeitliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

Die Maßnahmen während der Bauphase vermeiden in erster Linie Eingriffe durch Grundwasserabsenkung<br />

und durch die Inanspruchnahme wertvoller Biotope und dienen dem Schutz der Fauna und Flora<br />

sowie des Bodens.<br />

15.1.5.3.1 Grundwasserabsenkung<br />

Die möglichen Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen werden durch ein System von Vermeidungsmaßnahmen<br />

und Monitoring vermieden. Dazu sind in den Plänen H 4.4-1E und H 4.4-2E der<br />

ergänzten Fassung des LBP (vgl. auch Kapitel 5.7 der ergänzten Fassung des LBP) und in der Modelluntersuchung<br />

„Eingriffsvermeidung Brunnluch“ vom 21.2.2003 Maßnahmen vorgesehen, deren Durch-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!