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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 875 von 1171<br />

15.3.7 Eingriffe in Waldflächen durch Grundwasserabsenkungen<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen für die unterirdischen Bahnhofsanlage werden Grundwasserabsenkungen<br />

erforderlich. Die dadurch ausgelösten Eingriffe sind in der ergänzten Fassung des LBP dargestellt. Negative<br />

Auswirkungen auf Waldbestände sind nicht zu erwarten.<br />

Durch das festgelegte Grundwasser- und Biotopmonitoring werden die Auswirkungen der Absenkungen<br />

- gerade für grundwasserabhängige Biotope, wie z. B. besonders empfindliche Erlenbruchwälder, laufend<br />

überwacht. Sollten sich nicht vorhersehbare Auswirkungen des Vorhabens zeigen, so eröffnet § 75<br />

Abs. 2 VwVfGBbg die Möglichkeit nachträgliche Anordnungen zu erlassen.<br />

Von daher ist die Forderung einer Fachbehörde nach Festlegung einer Entschädigung für Waldbesitzer<br />

wegen zu erwartenden geminderten Zuwachsraten aufgrund Grundwasserabsenkungen zurückzuweisen.<br />

15.3.8 Wildschutz<br />

Eine Fachbehörde hat kritisiert, dass das Wildverhalten nicht ausreichend untersucht worden sei und<br />

deshalb die Planung entsprechender Schutzvorrichtungen wie Wildschutzzäune und Wildbrücken fehlten.<br />

Der Einwand ist zurückzuweisen. Der Wildschutzzaun an der BAB 113n wird dem Vorhaben angepasst<br />

(Plan C 1.2-1, C 1.2-2 einschließlich Deckblatt C 1.2-2A1, C 1.2-3, lfd. BV-Nr. 105 im Bauwerksverzeichnis<br />

C 2). Weitere Wildschutzvorrichtungen an den als Folgemaßnahmen festgestellten Straßenanbindungen<br />

sind nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde nicht notwendig. Insbesondere wird kein<br />

vorhandenes Waldstück durch eine neue Anbindung durchschnitten. Der Anschluss an die B 96a Ost<br />

verläuft sowieso innerhalb des Flughafenzauns, die Anbindung West und die neu verbundenen Wirtschaftswege<br />

am südlichen Rand des Flughafengeländes liegen so dicht am Flughafen, dass mit Wildwechsel<br />

nicht zu rechnen ist. Darüber hinaus haben die Träger des Vorhabens die Beachtung von<br />

Wildwechselrouten innerhalb der Ausführungsplanung zugesagt.<br />

15.3.9 Wegeverbindungen<br />

Eine Fachbehörde hat Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich der Zerstörung<br />

und Zerschneidung von Wirtschafts-, Wander-, Rad- und Reitwegen gefordert. Im Bereich Glasow,<br />

Dahlewitz und Groß Kienitz seien erhebliche Einschränkungen und Nutzungserschwernisse zu<br />

befürchten.<br />

Die angesprochenen unvermeidbaren Konflikte sind in der ergänzten Fassung des LBP dargestellt.<br />

Innerhalb der Straßenplanung sind die erforderlichen Ersatzmaßnahmen eingestellt. Durch diese Ersatzmaßnahmen<br />

werden erhebliche Einschränkungen und Nutzungserschwernisse vermieden (vgl.<br />

Abschnitt C.II.8 „Straßenbauliche Folgemaßnahmen“, ab Seite 479). Der Einwand ist daher zurückzuweisen.<br />

15.3.10 Waldfahrgenehmigungen<br />

Es wurde eingewandt, dass die für die Bauausführung nötigen Waldfahrgenehmigungen bereits Inhalt<br />

des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es sein müssten.

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