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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 350 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

- Europaweite Abstimmung bei der Einführung emissionsabhängiger Landeentgelte und Besteuerung<br />

von Flugkraftstoffen sowie die Beseitigung von Flugsicherungsengpässen zur Vermeidung von unnötigen<br />

Warteschleifen, Abbau von flughafenbedingten Verspätungen,<br />

- Aufforderung an alle am Luftverkehr Beteiligten, Konzepte zur Verlagerung, insbesondere des<br />

Kurzstreckenverkehrs auf die Schiene, zu entwickeln,<br />

- Maßnahmen zur Verbesserung der Schienen- und ÖPNV-Anbindung der Flughäfen,<br />

- Maßnahmen zum Schutz der Anwohner gegen Fluglärm, wie Novellierung des Gesetzes zum<br />

Schutz gegen Fluglärm mit Einführung neuer Planungszonen, insbesondere zur Nachtzeit, stärkere<br />

Einbeziehung der Anwohner in die Verwaltungsverfahren und Einführung der Verpflichtung zur Berücksichtigung<br />

des Lärmschutzes bei der Gestaltung der An- und Abflugwege. Zusätzlich sollen der<br />

bei Verstößen gegen Lärmschutzregelungen in Betracht zu ziehende Bußgeldrahmen ausgeweitet<br />

und der Vollzug gegen ausländische Piloten verbessert werden.<br />

Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde wird in dem Luftverkehrskonzept der Bundesregierung eine<br />

sachgerechte Gewichtung der nachteiligen Auswirkungen des Luftverkehrs vorgenommen und letztlich<br />

aus wirtschaftlichen und verkehrlichen Gründen zu Recht das öffentliche Interesse am Luftverkehr und<br />

seiner zukünftigen Sicherung innerhalb der internationalen Gemeinschaft herausgestellt. Die aufgezeigten<br />

Maßnahmen sind geeignet, die nachteiligen Auswirkungen im Umweltbereich und bei der Fluglärmbelastung<br />

auf ein möglichst niedriges Niveau zu bringen. Eine weitgehende Verlagerung auf andere<br />

Verkehrsträger mit der Folge einer zukünftigen Vermeidung von Luftverkehr ist im internationalen Verkehr<br />

unter realistischer Betrachtung nicht möglich. Wie noch unter Abschnitt C.II.4 „Luftverkehrsbedarf“,<br />

ab Seite 350, dargelegt werden wird, ist selbst die von Einwendern geforderte Vermeidung der Schaffung<br />

neuer Luftverkehrskapazitäten mit dem Ziel der Verlagerung des Kurzstreckenanteils am Luftverkehr<br />

auf die Schiene nur begrenzt möglich.<br />

4 Luftverkehrsbedarf<br />

Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass die im dem Planfeststellungsantrag dem Ausbauvorhaben<br />

zugrunde gelegten Plandaten der zu erwartenden Entwicklung des Luftverkehrsbedarfs entsprechen.<br />

4.1 Bisherige Entwicklung<br />

In der Vergangenheit hat der Luftverkehr über mittlere bzw. lange Zeiträume von zehn oder mehr Jahren<br />

in Deutschland, Europa und auch weltweit kontinuierlich zugenommen. Zeitweilige Wachstumsdellen<br />

wie nach dem ersten Golfkrieg im Jahr 1991 oder der wirtschaftlichen Krise in Asien am Ende der<br />

90er Jahre wurden immer wieder kompensiert.<br />

4.1.1 Verkehrsaufkommen International<br />

Von der Internationalen Lufttransport-Vereinigung (International Air Transport Association - IATA) werden<br />

regelmäßig die jährlichen Verkehrsleistungen ihrer Mitgliedsunternehmen erfasst. Mit Stand<br />

31. Dezember 2002 waren insgesamt 273 Luftverkehrsgesellschaften aus 143 verschiedenen Ländern<br />

als Mitglieder in der IATA organisiert. Von den Mitgliedern der IATA wurden im Jahr 2002 insgesamt<br />

11.348 Flugzeuge betrieben, wobei es sich bei 10.455 dieser Flugzeuge um Strahlflugzeuge handelt. Im<br />

Jahr 2002 wurden 86,6 % der weltweit geflogenen Passagierkilometer von den Mitgliedsunternehmen

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