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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 399 von 1171<br />

schlossen werden und der Flughafen Schönefeld zum Regierungs- und Cityflughafen entwickelt wird.<br />

Dies entspricht jedoch nicht den verkehrspolitischen und landesplanerischen Vorgaben für den gemeinsamen<br />

Planungsraum Brandenburg/Berlin. Weder sieht das Flughafenkonzept der Bundesregierung<br />

noch das LEPro und der LEP FS das dem Projekt Stendal zugrunde liegende Konzept als Ersatz für die<br />

Berliner Flughäfen vor. Vielmehr sollen danach der Luftverkehrsbedarf der Region Berlin/Brandenburg<br />

dort langfristig abgedeckt werden und die wirtschaftlichen Effekte dem Wirtschaftsraum Berlin-<br />

Brandenburg zufallen. Dem Vorteil der geringeren Besiedlungsdichte mit den hieraus resultierenden<br />

weiteren Vorzügen steht insbesondere der Nachteil der Aufkommensferne, verbunden mit all ihren weiteren<br />

Nachteilen gegenüber. Herauszuheben ist dabei , dass die Entfernung von Berlin, Lehrter Bahnhof,<br />

ca. 115 Bahnkilometern und die straßenmäßige Entfernung zu Berlin-Mitte ca. 130 km beträgt.<br />

Damit liegt der Standort Stendal für die Region Berlin/Brandenburg mit dem Aufkommensschwerpunkt<br />

Berlin, Potsdam und Umgebung außerhalb der zumutbaren Erreichbarkeit. Die bereits zu einem großen<br />

Teil bestehende verkehrstechnische Infrastruktur in Schönefeld steht dem praktisch nicht erschlossenen<br />

Areal bei Stendal gegenüber. Die benannten geringeren Investitionskosten für den Standort Stendal<br />

erscheinen schon unter diesem Aspekt spekulativ, zudem sind sie nicht von ausschlaggebendem Gewicht<br />

(siehe C.II.6.2 „Standortanforderungen“, ab Seite 381). Ein stadtnaher Flughafen im Raum Berlin,<br />

in erster Linie Schönefeld müsste bestehen bleiben und wohl auch noch ausgebaut werden. Die in<br />

C.II.6.2 beschriebenen Standortanforderungen werden durch den Ausbau Schönefelds in dem zum<br />

Planfeststellungsbeauftragten Umfang in der Gesamtbilanz weit besser erfüllt.<br />

6.4.2.4 Andere Flughafenstandorte<br />

Als weitere Alternativstandorte unter Hinweis auf mögliche Schnellverbindungsstrecken zur Hauptstadtregion<br />

wurden in den Einwendungen genannt: der ehemalige Militärflugplatz Parchim/Mecklenburg-<br />

Vorpommern, das Braunkohletagebaurevier um Cottbus, der ehemalige Militärflugplatz Berlin-Gatow bei<br />

Erweiterung der Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld oder teilweiser Verkehrsverlagerung auf<br />

den Flughafen Dresden, der Prager Flughafen als eine gesamteuropäische Lösung und schließlich nur<br />

grob lokalisierte Standorte in Richtung Sachsen, südlich an den Berliner Ring angrenzend.<br />

Die vorbenannten Alternativvorschläge verlassen gänzlich die verkehrspolitisch festgelegten Zielsetzungen.<br />

Der Standort Parchim ist bereits weder vom Luftverkehrskonzept des Landes Brandenburg<br />

noch vom Flughafenkonzept der Bundesregierung (Entwurf) als Verkehrsflughafen für die Region Berlin/Brandenburg<br />

vorgesehen. Die Wiederinbetriebnahme des Flughafens Gatow unter Erweiterung aller<br />

drei Berliner Flughäfen wäre aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten - wie schon die<br />

innerstädtische Variantenprüfung (siehe oben) ergibt - unvertretbar. Einem Flughafen im Bereich des<br />

benannten Braunkohletageabbaugebiets stehen erhebliche Bedenken bezüglich der Geländeeignung<br />

entgegen. Die das großflächige Abbaugebiet kennzeichnenden Gruben und offenen Wasserflächen<br />

sind für die Sicherheit negativ zu bewerten. Hinzu kommen die weit entfernte Lage zum Hauptaufkommensgebiet<br />

und ein ungenügendes wirtschaftliches Entwicklungspotenzial. Eine Verkehrsverlagerung<br />

nach Dresden unter Beibehaltung des bestehenden Berliner Flughafensystems würde nicht die Vorteile<br />

einer Konzentration auf einen Standort, insbesondere die ökonomischen und ökologischen und Sicherheitsvorteile<br />

erreichen. Zudem würde Gleiches gelten wie für die vorgeschlagene Verlagerung nach<br />

Leipzig-Halle. Der Vorschlag Prag ist nicht weiterzuverfolgen, weil Planziel nicht die Schaffung einer<br />

gesamteuropäischen Lösung ist .<br />

Die vorbenannten Erwägungen gelten auch für den als Alternative vorgeschlagenen Ausbau des bestehenden<br />

Sonderlandeplatzes Neuhardenberg. Die Betreibergesellschaft beabsichtigt zwar gemäß ihrer<br />

Planungsanzeige vom 17.10.2003, ihn zum Verkehrsflughafen vor allem für die irische Fluggesellschaft<br />

Ryanair zu betreiben. Der Antrag auf Änderung der Genehmigung sieht die Erweiterung des Flugbetriebs<br />

für Flugzeuge des Musters Boing 737-800 oder vergleichbarer Muster, die Einführung von Instru-

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