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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1115 von 1171<br />

Abschätzung der Immissionen keine schädlichen Konzentrationen ergab und aus bisherigen Treibstoffnotablässen<br />

keine schädlichen Auswirkungen bekannt sind (siehe Abschnitt C.II.11 „Luftreinhaltung“).<br />

4.2.3.2.2 Gerüche<br />

Unverbranntes Kerosin und vor allem die Flugzeugabgase enthalten Geruchstoffe, die eine negative<br />

Veränderung in der Geruchssituation in der Umgebung des Vorhabens verursachen (vgl. C.II.12<br />

„Sonstige Auswirkungen“, ab Seite 743).<br />

4.2.3.2.3 Auswirkungen durch Überflug<br />

In der Umgebung des Flughafens werden mehrere Siedlungsbereiche in niedriger Höhe (Überflughöhen<br />

zwischen 50 m und 250 m) überflogen. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen durch niedrige Überflüge<br />

wurden vor allem von privaten Einwendern zahlreiche Befürchtungen vorgebracht.<br />

Relevante Auswirkungen durch Überfüge allein ergeben sich jedoch nicht. Zwar können Überflüge in<br />

niedriger Höhe Auswirkungen durch psychische Reaktionen verursachen. Allerdings sind die Folgen<br />

von Überflügen in niedriger Höhe nur wenig untersucht. Sie werden durch die dann gleichzeitig einwirkenden<br />

Auswirkungen des Fluglärms überlagert. Es wird daher davon ausgegangen, dass durch die<br />

Bewertung der Auswirkungen des Fluglärms auch die möglichen Auswirkungen von Überflügen in geringer<br />

Höhe abgedeckt sind.<br />

4.2.3.3 Verlichtung von Siedlungsräumen<br />

Die Beleuchtungsanlagen des Flughafens stellen stärkere Lichtquellen als die Beleuchtung von Straßen-<br />

und Gebäudebeleuchtungen dar. Dies sind die Vorfeldbeleuchtung, die Beleuchtung der Abstellpositionen<br />

und die Anflugbefeuerung. Nach den Angaben der Träger des Vorhabens sind für die Ortslage<br />

Kienitzberg Auswirkungen durch die vorhabensbedingten Lichtimmissionen nicht auszuschließen, da<br />

hier durch die Anflugbefeuerung Blendwirkungen auftreten können.<br />

In der Bauphase sind in Selchow, Kienberg, Siedlung Hubertus und Waßmannsdorf zeitweilige Belästigungen<br />

durch Lichtimmissionen nicht auszuschließen, da sich die Baustellenflächen in der Nähe von<br />

diesen Siedlungsbereichen befinden. Nach der vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstellten<br />

Vorschrift zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Lichtleitlinie - Hinweise zur Messung<br />

und Beurteilung von Lichtimmissionen“ vom 10. Mai 2001) sind Auswirkungen durch Lichtimmissionen<br />

aber in der Regel nur als Belästigungen anzusehen. Erhebliche Auswirkungen für Anwohner sind<br />

nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nur in Ausnahmefällen zu erwarten.<br />

4.2.3.4 Auswirkungen durch elektromagnetische Felder<br />

Zu berücksichtigen sind die notwendigen Hochfrequenzanlagen des Instrumentenlandesystems und die<br />

Bahnfunkmasten. Niederfrequente elektromagnetische Felder treten im Bereich der Bahnstromanlagen,<br />

der 110-kV Freileitungen und der Erdkabel auf. Die Grenzwerte der 26. BlmSchV für elektrische und<br />

magnetische Felder müssen in der Umgebung der jeweiligen Anlagen eingehalten werden. Da die Einhaltung<br />

der Grenzwerte der 26. BImSchV in jedem Fall sicherzustellen ist, können relevante Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Mensch und die anderen Schutzgüter somit ausgeschlossen werden (siehe<br />

C.II.12 „Sonstige Auswirkungen“, ab Seite 743).

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