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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 434 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

gewertet. Der DAVVL weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Vogelschlagstatistik des<br />

Flughafens Berlin-Schönefeld für den Zeitraum vor 1990 nur bedingt mit den vom DAVVL erstellten<br />

Statistiken vergleichbar ist, da in der DDR zum Teil andere Kriterien für die Auswertung von Vogelschlägen<br />

galten. Die anhand der Statistik für den Flughafen Berlin-Schönefeld ermittelte absolute Zahl<br />

der Vogelschläge pro Jahr liegt sowohl für den unmittelbaren Flughafenbereich als auch für den Nahbereich<br />

nach Einschätzung des DAVVL deutlich über den entsprechenden Werten für vergleichbare Flughäfen<br />

in den alten Bundesländern. Dies kann insbesondere auf mangelnde Maßnahmen der direkten<br />

Vogelvergrämung sowie auf fehlendes Biotop-Management in der DDR zurückgeführt werden, darf<br />

jedoch nach Auffassung des DAVVL keinesfalls zu dem Schluss führen, dass der Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld besonders vogelschlaggefährdet ist. Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Auffassung<br />

des DAVVL an, die zudem durch die Vogelschlagstatistik des Flughafens Berlin-Schönefeld für<br />

die Jahre 1990 bis 2002 gestützt wird. Nachdem zu Beginn der neunziger Jahre am Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld wirksame Maßnahmen zur Vogelvergrämung ergriffen wurden, ist die Anzahl der Vogelschläge<br />

pro Jahr von durchschnittlich 18,2 in der Zeit vor 1990 auf durchschnittlich 5,7 Vogelschläge<br />

pro Jahr für den Zeitraum von 1990 bis 2002 zurückgegangen.<br />

Hinsichtlich der an den Vogelschlägen beteiligten Vogelarten ergibt sich nach Erkenntnissen des<br />

DAVVL kein wesentlich anderes Bild als auf den übrigen Flughäfen in Deutschland. Demnach führen<br />

Möwen, Greifvögel, Tauben, Schwalben und Mauersegler die Liste der Zwischenfallverursacher an.<br />

Im Rahmen des Gutachtens zur Bewertung des potentiellen Vogelschlagrisikos im Bereich des Flughafens<br />

Berlin-Schönefeld hat der DAVVL das Vorkommen und das zeitliche Auftreten vogelschlaggefährdeter<br />

Arten in einem Gebiet untersucht, welches sich jeweils zehn Kilometer in Verlängerung der Start-<br />

und Landebahnen erstreckt und eine Breite von dreizehn Kilometern aufweist. Da bezüglich der Flugsicherheitsrelevanz<br />

deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Vogelarten bestehen, wurde<br />

nicht das gesamte im Untersuchungsraum zu erwartende Vogelartenspektrum betrachtet, sondern nur<br />

solche Brut- und Gastvögel, bei denen von einer mehr oder weniger großen Gefahr für die Flugsicherheit<br />

durch Vogelschlag ausgegangen werden kann.<br />

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass unter den verschiedenen im unmittelbaren Flughafenbereich<br />

vorkommenden Vogelarten Greifvögel, Kiebitze, Möwen, Tauben, Rabenvögel, Stare und Drosseln<br />

besonders flugsicherheitsrelevant sind.<br />

Der Nahbereich und die weitere Umgebung des Flughafens sind charakterisiert durch eine sehr große<br />

Biotoptypenvielfalt, wobei den Feuchtbiotopen und den ackerbaulich intensiv genutzten Flächen die<br />

größte Bedeutung zukommt. Flugsicherheitsrelevant sind hier insbesondere Großvögel wie Gänse-<br />

Arten, Graureiher, Weißstorch und Kranich. Im Zusammenhang mit der Auswertung der Vogelschlagstatistik<br />

für den Flughafen Berlin-Schönefeld ist es aus Sicht des DAVVL allerdings bemerkenswert,<br />

dass bisher Wasservögel und überhaupt schwergewichtige Arten an den Vogelschlägen so gut wie<br />

nicht beteiligt waren. Dies darf jedoch nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht dazu führen,<br />

diesen zahlreich auftretenden Arten eine untergeordnete Bedeutung beizumessen und bei landschaftsplanerischen<br />

sowie landschaftspflegerischen Maßnahmen im unmittelbaren Flughafenbereich sowie im<br />

Flughafenumfeld auf die Gesichtspunkte der Vogelschlagverhütung zu verzichten.<br />

7.1.5.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlägen<br />

Der DAVVL kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass innerhalb des eigentlichen Flughafengeländes<br />

Möglichkeiten zur Minimierung der vogelschlagbedingten Flugsicherheitsrisiken in biotopverändernden<br />

Maßnahmen, insbesondere in den Grünflächenbereichen, aber auch in der Durchführung<br />

direkter Vergrämungs- bzw. Vertreibungsmaßnahmen liegen.

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