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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 402 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

mente Berlin und Brandenburg darstelle. Der Konsensbeschluss der drei Gesellschafter, nämlich des<br />

Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg, aus dem Jahre 1996, der dem Ausbau des Flughafens<br />

Schönefeld den Vorzug gibt, ist eine politische Vorentscheidung, die Gegenstand der Prüfung in nachfolgenden<br />

Raumordnungsplanungen und darin eingeschlossener sorgfältiger Abwägung in dem gesetzlich<br />

dafür vorgesehenen Verfahren war. Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld wird durch den<br />

LEP FS als Ziel der Raumordnung bestimmt. An dem rechtmäßigen Zustandekommen und der Gültigkeit<br />

des LEP FS bestehen aus Sicht der Planfeststellungsbehörde keine Zweifel. Dazu wurden landesweite<br />

Beteiligungsverfahren in Berlin und Brandenburg gemäß Artikel 7 und 8 des Landesplanungsvertragsgesetzes<br />

durchgeführt. Die politischen und raumordnerischen Vorentscheidungen entheben die<br />

Planfeststellungsbehörde nicht von einer eigenen Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen in<br />

Betracht kommenden Standorte, dies insbesondere im Hinblick auf die von der Standortentscheidung<br />

betroffenen Privatpersonen. Sie hat die abschließende Standortentscheidung zu treffen.<br />

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde kritisiert, dass das „Standortkonzept der BBF, Auswertung<br />

der Gutachten und Vorplanungen“, „Vergleichende Darstellung der möglichen Flughafenstandorte<br />

Schönefeld und Sperenberg für einen Single-Standort der BBF“ der WIB Ingenieurgesellschaft mbH<br />

vom Mai 1996 nicht in das Verfahren einbezogen worden sei. Die Studie vergleicht die vier Varianten<br />

Nullvariante, Ausbau Schönefeld beim Weiterbetrieb nur von Tegel, Single-Standort Schönefeld und<br />

Single-Standort Sperenberg. Bei dieser Studie handelt es sich um ein internes Papier, das für die Gesellschafter<br />

der FBS erstellt worden ist. Der Inhalt der Studie ist der Planfeststellungsbehörde gleichwohl<br />

bekannt.<br />

Die Studie setzt sich mit diversen vorhandenen Untersuchungen/Unterlagen überwiegend aus den Bereichen<br />

Wirtschaft und Landesplanung/Raumordnung auseinander. Sie orientiert sich an folgenden<br />

Zielen :<br />

1. Unternehmensziele „Rentabilität und Attraktivität für privates Kapital, hohes Betriebsergebnis“,<br />

2. Ziele bezogen auf Volkswirtschaft und Verkehrspolitik und<br />

3. Ziele bezogen auf Landesplanung und Umweltschutz.<br />

In der Studie wird teilweise auf Inhalte der Landesplanerischen Beurteilung vom 16.11.1994 Bezug<br />

genommen, so z. B. bezüglich der Verkehrsanbindung. Auch das Leitbild der dezentralen Konzentration<br />

wird noch als maßgebliches landesplanerisches Kriterium aufgeführt (zur fehlenden Bindungswirkung<br />

der Aussagen der landesplanerischen Beurteilung für die Fachplanung s.o. und unter Kapitel „Raumordnung<br />

und Landesplanung“). Es wird nicht bei allen Standorten vergleichend der status quo dargestellt,<br />

sondern z. B. bei der Schienenanbindung von einer künftigen Anbindungsmöglichkeit des Standortes<br />

Sperenberg ausgegangen, während für die anderen Standorte ausschließlich die vorhandene<br />

Anbindung dargestellt wird. Das wird erst bei der Darstellung der Kosten für die verkehrliche Erschließung<br />

deutlich, die für Schönefeld mit 343 Millionen DM und für Sperenberg mit 1.641 Millionen DM angegeben<br />

werden.<br />

Die Studie der WIB setzt bei ihren Kriterien einen wesentlichen Schwerpunkt bei den wirtschaftlich dominierten<br />

Unternehmenszielen. In ihr wird keine Gewichtung der Kriterien vorgenommen, sondern diese<br />

werden unkommentiert nebeneinander dargestellt. Die Planfeststellungsbehörde sieht keine Veranlassung,<br />

aufgrund der WIB-Studie die von ihr vorgenommene Bewertung der Kriterien für Alternativstandorte<br />

abzuändern. Sie hat sich vielmehr mit einem Großteil der dort aufgeführten Kriterien wie der Frage<br />

der Nähe zum Aufkommensschwerpunkt, der Verkehrsanbindung, der Umweltbelange, des Flächen-

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