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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 859 von 1171<br />

einträchtigungen durch bauzeitliche Störungen bei den wasserbaulichen Maßnahmen für den<br />

Fischotter ausgeschlossen werden.<br />

4) Erhöhung Abflussregime/Niedrigwasseraufhöhung<br />

Die Träger des Vorhabens haben nachvollziehbar dargestellt, dass die Erhöhung des Abflussregimes<br />

und die Niedrigwassererhöhung durch die Einleitung von gehobenem Grundwasser in der<br />

Bauphase oder von gereinigtem Niederschlagswasser in der Betriebsphase sowie temporäre Überflutungen<br />

und Erosionsgefährdung keine Beeinträchtigung für die Lebensraumtypen der Glasowbachniederung<br />

bedeuten.<br />

Die Erhöhung des Abflussregimes und die durch den angestrebten Basisabfluss zu erwartende<br />

Niedrigwasseraufhöhung werden vielmehr die Niedrigwasserstände des Glasowbaches erhöhen<br />

und so zur Sicherung des Glasowbaches und der damit verbundenen Lebensraumtypen beitragen.<br />

Die zu erwartende Ausstattung des Gewässers mit strömungsberuhigten Bereichen wird den Beutefischen<br />

des Fischotters zudem gute Habitatstrukturen bieten.<br />

Die Auswirkungen der Erhöhung des Abflussregimes und der Niedrigwasseraufhöhung können für<br />

die maßgeblichen Bestandteile als positiv bewertet werden. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen<br />

auf die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie können ausgeschlossen werden.<br />

Sohlenerosion durch erhöhte Fließgeschwindigkeiten bei erhöhten Abflüssen sind lediglich unmittelbar<br />

unterhalb der Einleitstelle bis zu den Selchower Seen möglich, da durch deren Retentionswirkung<br />

eine Reduktion der Fließgeschwindigkeiten verursacht wird. Innerhalb des betroffenen Abschnitts<br />

werden derzeit aufgeschwemmte Sedimente ohne Pflanzenbewuchs in den Bereich der<br />

Selchower Seen verlagert. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie werden hierdurch<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Die in Hochwasserfällen möglichen Ausuferungen führen etwa alle 10 Jahre zu Überflutungen auf<br />

angrenzenden Flächen. Diese Ereignisse sind jedoch selten und nur von kurzer Dauer. Die Lebensraumtypen<br />

nach Anhang I als maßgebliche Bestandteile des Gebiets, die innerhalb diese Bereichs<br />

liegen (Feuchte Hochstaudenfluren, Auenwälder) sind an derartige Überflutungen angepasst und<br />

werden hierdurch nicht beeinträchtigt.<br />

Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde sind die Auswirkungen der Abflusserhöhung und<br />

Niedrigwasseraufhöhung in der FFH Verträglichkeitsuntersuchung vom März 2004 ausreichend untersucht<br />

worden. Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und<br />

Arten nach Anhang II können mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Zudem überwiegen<br />

die positiven ökologischen Auswirkungen auf das Gewässersystem, dessen Wasserhaushalt<br />

durch die Einleitungen stabilisiert wird. Die damit einhergehende Veränderung der Fließgeschwindigkeit<br />

und temporären Überflutungen von angrenzenden Flächen ist systemimmanent. Dies<br />

entspricht eher dem gewässerökologischen Leitbild als der derzeitige Zustand. Insofern sind die von<br />

Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgebrachten Bedenken, die<br />

Auswirkungen der Erhöhung des Abflussregimes seien nicht ausreichend dargestellt worden, ausgeräumt.<br />

Im Rahmen der Nachbeteiligung zur Planänderung Nr. 01 und der FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung in der Fassung vom März 2004 wird von Trägern öffentlicher Belange

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