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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 915 von 1171<br />

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat mit Schreiben vom 25. Februar 2003 erklärt,<br />

dass keine Einwände seitens der obersten Denkmalschutzbehörde gegen die Planung bestehen.<br />

Auch gegen die Planänderungen Nr. 01 bis 09 hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege,<br />

Abteilung Bodendenkmalpflege mit Schreiben vom 14.04.2004 grundsätzlich keine Einwände erhoben.<br />

Die Bodendenkmale dürfen erst nach vorheriger wissenschaftlicher Dokumentation und Bergung beschädigt<br />

oder zerstört werden (§ 7 Abs. 3 BbgDSchG), vgl. Auflage A.II.17.2.3.2 „Bodendenkmale“, ab<br />

Seite 197.<br />

Die bekannten Bodendenkmale und Verdachtsflächen sind in der UVS Antrag Band N 13 bzw. dem<br />

Gutachten YM 5 und den dazugehörigen Plänen vollständig aufgelistet und in richtiger Lage und Größe<br />

kartiert. Damit ist die Grundlage für die wissenschaftliche Dokumentation und Bergung vor der Zerstörung<br />

der Bodendenkmale gegeben. Das genaue Ausmaß der Beeinträchtigung wird vor der Zerstörung<br />

der Bodendenkmale bei der Bergung und Dokumentation ermittelt werden. Das Ministerium für Wissenschaft,<br />

Forschung und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde hat mit Schreiben vom 25. Februar<br />

2003 festgestellt, dass keine Einwände gegen die Planung erhoben werden.<br />

Die Erlaubnis gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BbgDSchG zur Zerstörung der Bodendenkmale, die zur Errichtung<br />

des Flughafenausbaus und der Verkehrsanbindungen durch Straße und Schiene erforderlich sind,<br />

wird entsprechend der Konzentrationswirkung der §§ 9 Abs. 1 LuftVG, 75 Abs. 1 VwVfGBbg erteilt . Die<br />

Erlaubnis erfolgt laut Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom<br />

25. Februar 2003 im Einvernehmen mit der obersten Denkmalschutzbehörde. Das öffentliche Interesse<br />

am Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld überwiegt die Belange des Denkmalschutzes. Der Flächenbedarf<br />

für die Flugbetriebsflächen sowie die Straßen- und Schienenanbindung und die sonstigen<br />

Wege und Leitungen wurde auf das zu Realisierung des Vorhabens erforderliche Maß begrenzt und<br />

kann ohne Gefährdung der Planungsziele nicht weiter minimiert werden. Die zahlreichen Bodendenkmale<br />

haben zwar eine hohe regionale kulturgeschichtliche Bedeutung, die aber nicht ausreicht, eine<br />

Umplanung oder Aufgabe des Ausbauvorhabens zu rechtfertigen. Zu ihrer Dokumentation finden archäologische<br />

Sicherungsarbeiten vor Baubeginn statt.<br />

Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmalpflege hat den Trägern<br />

des Vorhabens mit Schreiben vom 26.08.2002 ein Konzept für die archäologischen Dokumentationsarbeiten<br />

gemäß § 7 Abs. 3 BbgDSchG vorgelegt. Die Träger des Vorhabens stehen in direktem Kontakt<br />

mit dem Landesamt für Denkmalpflege über die Umsetzung des Konzepts. Aufgrund der Ergebnisse<br />

bereits durchgeführter Voruntersuchungen wurden unten genannte Bodendenkmale bereits für die Bebauung<br />

und damit Zerstörung freigegeben (Stand Juli 2004); hier gelten lediglich weiter die Bestimmungen<br />

des § 11 BbgDSchG für die Entdeckung weiterer, bisher nicht bekannter Funde:<br />

- Teilbereich 1, Selchow 16, partiell im Bereich der randlichen Trassenbündelung;<br />

- Teilbereich 3 West , Selchow 17/18, partiell im Bereich der randlichen Trassenbündelung;<br />

- Teilbereich 4, Diepensee 1, vollständig;<br />

- Teilbereich 5, Diepensee 2, partiell in den Randbereichen;<br />

- Teilbereich 10 Nord, Selchow 22, partiell im Bereich zu errichtender Teiche;<br />

- Bodendenkmal 79, Diepensee 5, partiell in den Randbereichen;<br />

- Bodendenkmal 95, Selchow 5, partiell im Bereich der randlichen Trassenbündelung.<br />

Im Zuge der Gesamtabstimmungen zwischen der Denkmalfachbehörde und den Trägern des Vorhabens<br />

wurden für die verbleibenden Bodendenkmale Voruntersuchungen sowie im Anschluss ggf.<br />

Hauptuntersuchungen vereinbart. Die Dokumentation und Bergung im Zuge der Hauptuntersuchung

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