18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 416 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

ßen Abstandes zu den Landeschwellen werden für die Errichtung der Voreinflugzeichen außerhalb des<br />

Flughafengeländes gelegene Flächen benötigt.<br />

Für jede der o. g. Komponenten ist ein Sendehaus, eine Sendeanlage, eine Antennenanlage sowie die<br />

jeweilige Infrastruktur wie elektrotechnische Anbindung und eine Zufahrt für Servicefahrzeuge notwendig.<br />

Alle Anlagen werden fernmeldetechnisch untereinander und mit dem Kontrollturm verbunden.<br />

7.1.3.3 Befeuerung<br />

Die Auslegung der Befeuerung für die Start- und Landebahnen sowie die Rollbahnen richtet sich insbesondere<br />

nach den Anforderungen des Anhangs 14 zum Abkommen über die ICAO sowie den „Gemeinsamen<br />

Grundsätzen des Bundes und der Länder über die Markierung und die Befeuerung von Flugplätzen<br />

mit Instrumentenflugverkehr“.<br />

Start- und Landebahnen, die, wie für den ausgebauten Flughafen Berlin-Schönefeld vorgesehen, nach<br />

der Betriebsstufe III b betrieben werden sollen, sind mit einer 900 m langen Anflugbefeuerung zu versehen.<br />

Im Abstand von 300 m vor der Schwelle befindet sich ein aus insgesamt 21 weißen Richtstrahlfeuern<br />

bestehender 30 m breiter Querbalken. Den äußeren 600 m der Anflugbefeuerung sind zusätzliche<br />

Blitzfeuer zugeordnet. Zwischen dem Querbalken und der Schwelle sind beiderseits der Mittellinie Seitenreihen-Kurzbalken<br />

bestehend aus je drei roten Richtstrahlfeuern vorzusehen. Bei den versetzten<br />

Schwellen der Landebahnen 07L und 25R ist die Anflugbefeuerung im Bereich der Start- und Landebahn<br />

in Unterflurbauweise auszuführen.<br />

Darüber hinaus besteht die Befeuerung der Start- und Landebahnen aus Mittellinienbefeuerung, Randbefeuerung,<br />

Aufsetzzonenbefeuerung, Endbefeuerung und Schwellenfeuern.<br />

Die Befeuerung der Rollbahnen setzt sich aus blauen Rollbahn-Randfeuern und der Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />

zusammen.<br />

7.1.4 Betriebskonzept<br />

Die für den Betrieb des Flughafens vorgesehenen Konzepte sind sowohl hinsichtlich der flugbetrieblichen<br />

Aspekte, wie An- und Abflugverfahren bzw. Rollverkehr als auch in bezug auf die Aspekte des<br />

Flughafenbetriebs wie Passagier- und Frachtabfertigung, Abstellflächen für Luftfahrzeuge und Luftfahrzeuginstandhaltung<br />

geeignet, das prognostizierte Verkehrsaufkommen sicher und effizient zu bewältigen.<br />

Hinsichtlich der Nutzung der beiden Start- und Landebahnen ist nach Auskunft der DFS aufgrund der<br />

am Verkehrsflughafen München gewonnenen Erfahrungen davon auszugehen, dass beide Start- und<br />

Landebahnen parallel für Starts und Landungen genutzt werden, so dass sich eine Verkehrsverteilung<br />

auf die beiden Bahnen von 50 % zu 50 % ergeben wird.<br />

7.1.4.1 Instrumentenflug<br />

Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 14 Tonnen dürfen gemäß § 22 a LuftVO bei Flügen<br />

zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen auf einem Flugplatz nur starten oder<br />

landen, wenn für die Anflüge Instrumentenanflugverfahren festgelegt sind und eine Flugverkehrskontrolle<br />

vorhanden ist. Diese Voraussetzungen sind am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld gegeben. An<br />

Flugplätzen, bei denen das BMVBW einen Bedarf aus Gründen der Sicherheit und aus verkehrspoliti-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!