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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 380 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die Luftverkehrskonzeption für das Land Brandenburg vom Mai 2000 (1. Fortschreibung) sieht ausdrücklich<br />

den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld übereinstimmend mit den Eckdaten<br />

des planfestgestellten Ausbaus vor.<br />

5.9.2 Schiene<br />

Die planfestgestellte Schienenanbindung des Flughafens Berlin-Schönefeld im Sinne von Z 6 LEP FS<br />

korrespondiert auch mit dem Bahnkonzept 2009 (Konzeption des Landes Brandenburg zur Entwicklung<br />

des Schienenpersonennahverkehrs), das der Formulierung der Zielvorstellungen zur langfristigen Ausgestaltung<br />

des gesamten Schienenverkehrs im Land Brandenburg dient. Danach werde der Ausbau<br />

des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld als internationale Schnittstelle des Verkehrs sowie als Teil<br />

des internationalen Flughafensystems entwickelt und sei damit Bestandteil der Transeuropäischen Netze.<br />

Die vorgesehene Schienenanbindung des Flughafens ist auch darüber hinaus nach der Stellungnahme<br />

des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und des Eisenbahn-Bundesamtes grundsätzlich<br />

geeignet, die vorgesehenen Betriebsprogramme für die Eisenbahn unter Berücksichtigung der<br />

Eisenbahnkonzeption Berlin und des Brandenburgischen Regionalbahnkonzeptes Zielnetz 2000/2015<br />

zu realisieren.<br />

Nicht zuletzt das integrierte Verkehrskonzept (IVK) des Landes Brandenburg stützt die vorgesehene<br />

regionale und überregionale Bahnanbindung des Flughafens (vgl. dort Seite 62).<br />

Die planfestgestellte bzw. bezüglich der Ostanbindung planfestzustellende Schienentrasse entspricht<br />

den in der Konzeption genannten Zielvorstellungen (Seite 23 des Bahnkonzeptes 2009).<br />

5.9.3 Straße<br />

Die Fertigstellung der am 15.11.1993 planfestgestellten Straßenanbindung des Flughafens Berlin-<br />

Schönefeld im Sinne von Z 6 LEP FS wird durch die ausdrückliche Aufnahme der geplanten Bundesfernstraßen<br />

BAB 113n zwischen Waltersdorf und Landesgrenze Brandenburg-Berlin, B 96a - vierstreifiger<br />

Ausbau zwischen AS Rangsdorf und Landesgrenze Brandenburg-Berlin - sowie B 96a - vierstreifiger<br />

Ausbau zwischen Knoten B 96/B 96a/L 76 und BAB 113n - in den Bundesverkehrswegeplan sichergestellt.<br />

Die Maßnahme B 96 von der Landesgrenze Berlin-Brandenburg bis zum Knoten B 96/96a südlich<br />

von Berlin - vierstreifiger Ausbau mit Ortsumgehung Glasow - wurde am 03.08.04 für den Verkehr<br />

freigegeben. Der Abschnitt der B 96 vom Knoten B 96/96a bis zur AS Rangsdorf sowie die BAB 113 (bis<br />

auf den Streckenabschnitt innerhalb des Flughafengeländes) befinden sich bereits im Bau.<br />

Diese Straßenplanungen sind, so auch das BABA in seiner Stellungnahme vom 03.07.2000 mit den<br />

Ausbauplanungen im Einzelnen abzustimmen. Die straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse<br />

sehen neben den hier tenorierten Zulassungsvoraussetzungen entsprechende Regelungen zur bedarfsgerechten<br />

Straßenerschließung des Flughafens vor (vgl. im Einzelnen C.II.8 „Straßenbauliche<br />

Folgemaßnahmen“, ab Seite 479).<br />

6 Alternativen<br />

Die Antragsteller haben die Planfeststellung für den Ausbau des bestehenden Flughafens Berlin-<br />

Schönefeld und die Konzentration des bisher auf drei Flughäfen verteilten Verkehrs an diesem Standort<br />

beantragt. Eine andere Planungsalternative, die besser geeignet wäre, die Planziele – der Ersetzung

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