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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 497 von 1171<br />

8.8.2 Betroffenheit der Ortschaft Groß Machnow<br />

Einwender aus Groß Machnow forderten, die Alternative einer großräumigen Verkehrslösung zur Entlastung<br />

der Ortsdurchfahrt Groß Machnow in die Planung aufzunehmen. Die im Gutachten M 16 (Antrag,<br />

Band M 16, S. 37) aufgeführte Verkehrsverlagerung nach Unterbrechung der L 75 von Mittenwalde<br />

über die K 7236 auf die B 96 in Groß Machnow führe zu einer zusätzlichen Belastung des Ortes und sei<br />

zu vermeiden.<br />

Die Ortsdurchfahrt der B 96 (z. Z. durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke 18.000 Kraftfahrzeuge pro<br />

Tag) habe in der Hauptverkehrszeit keine Kapazitätsreserven; es bestehe eine Nadelöhr-Situation. Eine<br />

weitere Verschärfung des Konfliktes der Verkehrsbelastungen mit den Wohnfunktionen in Groß Machnow<br />

sei nicht hinnehmbar. Die Antragsunterlagen gäben über die erwarteten zusätzlichen Straßenverkehrsbelastungen<br />

der B 96 südlich der BAB 10 (Ortsdurchfahrt Groß Machnow) keine planerisch verwertbaren<br />

Aussagen. In den Antragsunterlagen enthalten sei nur die Prognose einer durchschnittlichen<br />

täglichen Verkehrsstärke von bis zu 40.000 Kraftfahrzeugen pro Tag auf der B 96n.<br />

Die Planfeststellungsbehörde weist die Forderung zurück.<br />

Über Aus-/Neubaumaßnahmen im Zuge der B 96 kann nicht in diesem Verfahren entschieden werden.<br />

Insbesondere handelt es sich nicht um notwendige Folgemaßnahmen i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1<br />

VwVfGBbg.<br />

Der Aus-/Neubau der B 96/B 96n zwischen der BAB 10 und der Landesgrenze nach Berlin ist Gegenstand<br />

der – unabhängig von diesem Verfahren erlassenen – straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse<br />

vom 31.05.2002 (Az.: 50.1 7172/96.13) und vom 28.03.2003 (Az.: 503 7172/96.20). Die<br />

vorhersehbaren bzw. wahrscheinlichen Auswirkungen des geplanten Flughafenausbaus wurden in den<br />

dort zugrunde gelegten Verkehrsprognosen berücksichtigt .<br />

Die B 96 besitzt südlich der BAB 10 im Hinblick auf die Flughafenanbindung nur regionale Bedeutung.<br />

Die im Gutachten M 16 (Antrag, Band M 16, S. 37) aufgeführte Verkehrsverlagerung nach Unterbrechung<br />

der L 75 von Mittenwalde über die K 7236 auf die B 96 in Groß Machnow stellt lediglich eine<br />

Fahrmöglichkeit als Lückenschluss dar. Die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer aus dem Raum Mittenwalde<br />

in Richtung Berlin wird jedoch die schnellere und dann besser ausgebaute Verbindung über die<br />

Anschlussstelle Mittenwalde - BAB 13 - BAB 113 - BAB 113n direkt nach Berlin mit Anschluss an den<br />

Stadtring BAB 100 in Berlin wählen. Angemerkt wird, dass sich die Verlagerung der Verkehrsströme aus<br />

dem nachgeordneten Netz auf die BAB 13 verstärkt, sobald die B 246 – wie vorgesehen – eine eigene<br />

Anschlussstelle an die BAB 13 erhalten hat. Mit der Errichtung dieser Anschlussstelle hat sich das Bundesministerium<br />

für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen mit Schreiben vom 30.06.2004 einverstanden<br />

erklärt.<br />

8.8.3 Betroffenheit der Ortschaften Groß Kienitz und Rotberg<br />

Durch die geplante Verkehrsführung (Umleitung L 75, keine Anbindung der L 402 an die B 96n) werde<br />

es in Groß Kienitz zu einer Steigerung der Verkehrsbelastung auf der L 402 („Dorfstraße“) kommen.<br />

Derzeit habe man in der Ortsdurchfahrt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von etwa 2.000<br />

Kraftfahrzeugen pro Tag. Dabei handele es sich ausschließlich um Durchgangsverkehr. Der Ziel- und<br />

Quellverkehr aus bzw. zum Gewerbegebiet werde nicht durch die Ortschaft Groß Kienitz geführt.

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