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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 179 von 1171<br />

Arbeitsschutzrechtliche Belange wie Brand- und Explosionsschutz werden hiervon ausdrücklich<br />

nicht berührt. Aufgrund der normalerweise bestehenden Erlaubnispflicht für die gesamte Flugfeldbetankungsanlage<br />

nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) ist auch die für Störungen<br />

des bestimmungsgemäßen Betriebs vorgesehene Rückhalteeinrichtung für auslaufenden Flugkraftstoff<br />

einer Prüfung durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde auf Einhaltung der Vorschriften<br />

zum Brand- und Explosionsschutz zu unterziehen.<br />

Da die Leichtflüssigkeitsabscheider LFA 5 und 6 nicht Teile der Flugzeugbetankungsanlagen sind,<br />

sind sie als Abwasserbehandlungsanlagen gemäß § 71 BbgWG sind sie als Bestandteil des Niederschlagswasserbehandlungssystems<br />

(A.II.12.2 „Wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 18b<br />

WHG i. V. m. § 71 Abs. 2 BbgWG“) mit genehmigt.<br />

12.8.2 Auflage zur Entsorgung von Inhalten sog. „Chemietoiletten“<br />

Für die Entsorgung von Inhalten mobiler Toiletten mit Sanitärzusätzen (Chemietoiletten) sind die Empfehlungen<br />

des Merkblattes M 270 der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) zu beachten.<br />

In der Ausführungsplanung ist darzustellen, dass das Rohrmaterial im Niederschlagsableitungssystem<br />

dauerhaft beständig gegen Formiate, Acetate und Glykole ist.<br />

13 Betriebe<br />

13.1 Informationspflichten<br />

Das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau ist über die nach Erlass des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

in Bezug auf die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe einzuholenden Sachverständigengutachten,<br />

sowie Entschädigungsvereinbarungen kontinuierlich und umfassend zu informieren.<br />

13.2 Entschädigung von Deckungsbeitragsausfällen durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen<br />

1) Die durch verübergehende wasserwirtschaftlichen Maßnahmen nachweislich verursachten Deckungsbeitragsausfälle<br />

von Landwirtschaftsflächen sind den Eigentümern für die Dauer der Auswirkung<br />

der Maßnahme zu entschädigen.<br />

2) Die durch dauerhafte wasserwirtschaftliche Maßnahmen nachweislich verursachten Deckungsbeitragsausfälle<br />

von landwirtschaftlich genutzten Flächen sind den Eigentümern zu entschädigen.<br />

3) Sofern die Auswirkungen landwirtschaftliche genutzte Flächen betreffen, die von Pächtern bewirtschaftet<br />

werden, steht Ihnen die Entschädigung für die Dauer des gesicherten Pachtrechts zu.<br />

14 Abfall<br />

14.1 Prognose hinsichtlich besonders überwachungsbedürftiger Abfälle<br />

1) Für den während der Betriebsphase zu erwartenden Anfall an besonders überwachungsbedürftigen<br />

Abfällen ist eine Prognose zu den wesentlichen Abfallmengen und -arten zu erstellen. Dies gilt auch<br />

für Abfälle, die im gleichfalls zur Planfeststellung beantragten Bahnhof anfallen.

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