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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 119 von 1171<br />

Anzahl der Probeflächen und die Details der Erfassungsmethodik zur Dauerbeobachtung bezüglich<br />

baubedingter Grundwasserabsenkungen ist mit den zuständigen Naturschutzbehörden abzustimmen.<br />

Hinsichtlich der Einrichtung der einzelnen Beobachtungsflächen behält sich die Planfeststellungsbehörde<br />

vor, ergänzende oder abweichende Entscheidungen zu treffen.<br />

9.1.13.2.2 Beginn/Ende<br />

Mit der Bestandsaufnahme ist mindestens eine Vegetationsperiodevor Beginn der möglicherweise eintretenden<br />

Auswirkungen zu beginnen. Die Beobachtung hat bis zur Wiedereinstellung des ursprünglichen<br />

Grundwasserstandes stattzufinden.<br />

Die Naturschutzbehörden und die Planfeststellungsbehörde sind über das Ergebnis des Monitorings in<br />

jährlichen Abständen, jeweils am Ende eines Jahres, zu benachrichtigen.<br />

Nach Wiedereinstellung des ursprünglichen Grundwasserstandes, jedoch spätestens 10 Jahre nach<br />

Beginn der Absenkung ist den zuständigen Naturschutzbehörden und der Planfeststellungsbehörde ein<br />

Abschlussbericht bezüglich des Zustandes der potenziell betroffenen Schutzgüter vorzulegen.<br />

9.1.13.2.3 Fortentwicklung<br />

Das Monitoring ist in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden und aufbauend auf den<br />

Ergebnissen des Grundwassermonitorings kontinuierlich fortzuentwickeln und anzupassen. Insbesondere<br />

ist in Abhängigkeit von den Ergebnissen des Grundwassermonitorings zu untersuchen, ob es außerhalb<br />

der 0,1 m Absenkungsgleiche, welche den erweiterten Untersuchungsraum am westlichen Ende<br />

abgrenzt, weitere potenziell durch Grundwasserabsenkung gefährdeten Biotope gibt, die in das Biotopmonitoring<br />

zu übernehmen sind.<br />

9.1.13.3 Vermeidung von Auswirkungen im FFH-Gebiet „Glasowbachniederung“<br />

Eingriffe im FFH-Gebiet „Glasowbachniederung“ sind zu vermeiden. Sollten als Ergebnis des Grundwasser-<br />

oder Biotopmonitorings nicht vorhergesehene negative Entwicklungen (ab einer Unterschreitung<br />

der Mindestwasserstände an den Referenzmessstellen von 0,1 m) für die im FFH-<br />

Vorschlagsgebiet „Glasowbachniederung“ liegenden Biotope zu erkennen sein, so ist die natürliche<br />

Überflutungsdynamik im Bereich Selchower Seen zu simulieren. Die zuständigen Naturschutzbehörden<br />

sind unverzüglich zu benachrichtigen. Sollte es beim Einstau zur Beeinträchtigung genutzter Bereiche<br />

kommen, sind die zuständigen Wasserbehörden zu informieren.<br />

Die Simulation hat durch den Einstau des Glasowbachs an drei Stellen zu erfolgen. Der Einstau ist mittels<br />

temporärer Anstauvorrichtungen für maximal 14 Tage und Einleitung von gehobenem Grundwasser<br />

aus der Bauwasserhaltung bzw. nach Ende der Bauwasserhaltung von gereinigtem Niederschlagswasser<br />

im Bereich der temporären und dauerhaften Einleitstelle vorzunehmen. Die temporären Anstaueinrichtungen<br />

sind so zu gestalten, dass die Barrierewirkung auf ein Minimum reduziert wird und eine<br />

Durchlässigkeit für aquatische Organismen gewährleistet wird. Die Maßnahmen zur Stützung des Wasserhaushalts<br />

in der Glasowbachniederung sind in den Plänen H 4.4-1E und H 4.4-2E der ergänzten<br />

Fassung des LBP dargestellt und werden insofern verbindlicher Bestandteil des Beschlusses.

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