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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1072 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Einwender befürchtet, dass sein Firmensitz mit Büro, Lagerplatz, Material- und Werkzeugdepot mit ca.<br />

70 Arbeitnehmern durch den angestrebten 24-Stunden-Flugbetrieb derart belastet würde, dass er<br />

schließen müsse.<br />

Ein Fahrlehrer fürchtet um seine berufliche Existenz, da er gesetzlich vorgeschriebene Erholungs- und<br />

Ruhezeiten nicht einhalten könne.<br />

Auch ein Schäfer und Schafzüchter sieht sich durch den Ausbau des Flughafens beeinträchtigt.<br />

Verschiedene Einwender reklamieren für ihre Tätigkeit eine besondere Ruhebedürftigkeit:<br />

Zum Beispiel ein Synchronautor und Regisseur, der beim Schreiben seiner Synchrontexte die leiseste<br />

tonliche Nuance wahrnehmen können müsse, sowie ein Toningenieur mit Tonstudio, für dessen Aufnahmen<br />

Ruhe die wichtigste Voraussetzung sei. Ein Unternehmen der Film- und Hörfunk-Produktion<br />

wendet ein, dass Hörfunkbeiträge und auch die Tonbearbeitung von Filmen stark beeinträchtigt oder<br />

sogar unmöglich würden und fordert Entschädigung für einen erforderlichen Umzug.<br />

Ein Klavierstimmer aus Altglienicke mit eigener Werkstatt, die aus einem Holzhaus bestehe, befürchtet<br />

eine Beeinträchtigung seiner Berufsausübung durch häufige hohe Lärmpegel und darüber hinaus eine<br />

Beeinträchtigung seines empfindlichen Gehörs, was die Grundlage seines Berufes beeinträchtigen würde.<br />

Verschiedene Musiker und Musiklehrer machen geltend, ein Umfeld der Ruhe zu benötigen, wo Konzentrationsfähigkeit<br />

und sensibles Hören möglich ist, sowohl für eigene Proben als auch für den Unterricht,<br />

z. B. auch mit Holzblasinstrumenten, die eine geringe Tonstärke aufwiesen. Durch den von den<br />

Flugzeugen verursachten Lärm und die Luftvibrationen werde die musikalische Arbeit erschwert oder<br />

sei gar nicht möglich. Dieses Problem sei nicht durch Schallschutzfenster zu beheben, außerdem seien<br />

auch bei Schallschutzmaßnahmen die Geräusche von Lüftern störend. Es wird auch geltend gemacht,<br />

phonetische Arbeit sei unter den Bedingungen von Klimaanlagen und ähnlichem unmöglich. Auch ein<br />

Komponist sieht die Ausübung seines Berufs gefährdet.<br />

Seitens des Amtes Blankenfelde-Mahlow werden Ausführungen zur besonderen Betroffenheit der 1995<br />

gegründeten und mittlerweile bundesweit anerkannten Musik- und Kunstschule Regenbogen gemacht,<br />

an der gegenwärtig 770 Schüler und 25 Kunstpädagogen ausgebildet würden. Das von einer solchen<br />

Einrichtung geforderte Ausbildungsspektrum umfasse zahlreiche Fächer, wie z. B. die Bereiche des<br />

Instrumentalunterrichts, deren Ausübung bei ständigen Überflügen und Störungen durch Fluglärm nicht<br />

mehr möglich sei. Es komme bei der Ausbildung in Konzertmusik sehr auf das genaue Hören und das<br />

saubere Spielen leiser Töne an. Die Einrichtung werde durch das Vorhaben existenziell bedroht.<br />

Eine Praxis für Sprach- und Stimmstörungen sieht eine ungestörte Behandlung bei den zu erwartenden<br />

Belastungen von über 55 dB(A) beeinträchtigt. Eine Wohnstätte in Rahnsdorf für geistig- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen befürchtet, dass die zusätzlichen Lärmbelastungen zu erheblichen Störungen der<br />

Heimbewohner führen werden und damit der Betrieb der Einrichtung erheblich gefährdet sei.<br />

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, z. B. die Fachklinik Mahlow und das Altenheim Blankenfelde<br />

befänden sich in der Lärmschutzzone II. Aufgrund des Fluglärms könnten sie in ihrer Funktion nicht<br />

weitergeführt werden.

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