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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 841 von 1171<br />

Entscheidung werden entsprechende Einzelmaßnahmen grundstücksscharf festgelegt. Die Zahlung<br />

einer Ausgleichsabgabe erübrigt sich daher.<br />

Die Ersatzpflanzungen entsprechen dem Wert des entfernten Baumbestandes und berücksichtigen die<br />

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

15.1.16 Ergebnis<br />

Der Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld verursacht Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.<br />

Diese Eingriffe sind im Wesentlichen nicht vermeidbar und weiter verminderbar als vorgesehen,<br />

wenn die Planungsziele nicht in Frage gestellt werden sollen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat geprüft, ob und inwieweit die wesentlichen Beeinträchtigungen ausgeglichen<br />

werden können. Wegen zahlreicher methodischer und inhaltlicher Mängel des ursprünglich<br />

eingereichten LBP hat die Planfeststellungsbehörde eine grundlegende Überarbeitung und Ergänzung<br />

durch die Träger des Vorhabens veranlasst.<br />

Auf dieser Grundlage wurden die oben beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen festgestellt. Die Ausgleichsbilanz<br />

ergibt, dass die Eingriffe in das Schutzgut Boden zu 34 ha und in die Schutzgüter Tiere<br />

und Pflanzen, Wasser und Landschaft zu insgesamt 163 ha ausgeglichen werden – womit ein Ausgleichsdefizit<br />

für das Schutzgut Boden von 447 ha und für die anderen Schutzgüter von insgesamt 779<br />

ha, 37.146 Einzelbäumen und ein nicht quantifizierbarer Bedarf an Kompensation für weiträumige Beeinträchtigungen<br />

der Landschaft verbleibt.<br />

Die nicht ausgleichbaren Eingriffe konnten dennoch zugelassen werden, da aufgrund der naturschutzrechtlichen<br />

Abwägung die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gegenüber den Interessen<br />

an der Durchführung des Vorhabens nachrangig sind. Das öffentliche Interesse an der Ablösung des<br />

bisherigen Flughafensystems mit drei Standorten und Bündelung an einem bedarfsgerecht ausgebauten<br />

Flughafen außerhalb der Innenstadt Berlins ist von so großem Gewicht, dass die Belange von Natur<br />

und Landschaft zurücktreten müssen.<br />

Durch die grundstücksscharf festgesetzten Ersatzmaßnahmen können die verbleibenden nicht ausgeglichenen<br />

Eingriffe zum Teil funktional wiederhergestellt werden. Das Ersatzmaßnahmenkonzept enthält<br />

hinsichtlich der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Landschaft, Wasser und Boden Maßnahmen im Umfang<br />

von 252 ha sowie speziell Ersatz für weiträumig erlebbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

im Umfang von 21,5 ha. Außerdem werden 8.413 Bäume höherer Qualität gepflanzt.<br />

Es verbleibt ein Maßnahmendefizit von 527 ha und 11.907 Einzelbäumen sowie ein potenzielles Defizit<br />

für die potenziell aus der Grundwasserabsenkung herrührenden Eingriffe. Diese Kompensationserfordernisse<br />

werden in dem Bereich Zülowniederung in einem komplexen Maßnahmenkonzept umgesetzt.<br />

Die dazu erforderlichen Einzelmaßnahmen sind noch nicht konkret und grundstücksscharf festgelegt.<br />

Deshalb wird insofern eine ergänzende Entscheidung vorbehalten. Unter Einbeziehung dieser Maßnahmen<br />

ist - mit Ausnahme der Versiegelungen - eine Vollkompensation möglich.<br />

Hinsichtlich der Versiegelungen von 447 ha wird eine entsprechende Ausgleichsabgabe festgesetzt, da<br />

im betroffenen Naturraum kein weiteres geeignetes Entsiegelungspotenzial vorhanden ist.<br />

Die mit der Verwirklichung eines Vorhabens dieser Größenordnung notwendigerweise verbundenen<br />

Eingriffe sind damit insgesamt in der gesetzlichen Stufenfolge abgearbeitet. Mit den angeordneten Aus-

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