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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 392 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die zuständige Landesplanungsbehörde hat sich bei Aufstellung des LEP FS und die Träger des Vorhabens<br />

haben sich auf Einwendungen im Anhörungsverfahren und in der ergänzenden Darstellung der<br />

untersuchten Standortalternativen vom 17. April 2003 auch mit der Frage der Eignung anderer Flughafenstandorte<br />

außerhalb des bestehenden Systems befasst. Die Planfeststellungsbehörde hat die dort<br />

für und gegen die einzelnen Standorte angeführten Gründe geprüft und für ausreichend belegt und<br />

nachvollziehbar befunden. Aus ihnen ergibt sich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Einwendungen<br />

im ursprünglichen und ergänzenden Anhörungsverfahren nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde,<br />

dass es keine Gründe gibt, die die Alternativstandorte als besser geeignet erscheinen<br />

lassen könnten als den Ausbau des Flughafens Schönefeld.<br />

Zu der Frage der Standortwahl hat es zahlreiche Einwendungen gegeben, die im Nachfolgenden nach<br />

Themenbereichen zusammengefasst und abwägend behandelt werden.<br />

6.4.2.1 Sperenberg<br />

Von einer Vielzahl von Einwendern wird als Standortalternative der ehemalige Militärflugplatz Sperenberg<br />

angeführt. Der Standort Sperenberg liegt nordöstlich der Kreisstadt Luckenwalde im Landkreis<br />

Teltow-Fläming. Die Entfernung beträgt 46 km Bahnlinie nach Berlin-Mitte (Hauptbahnhof, Lehrter<br />

Bahnhof) und nach Berlin (Zentrum) 55 Straßenkilometer (Schönefeld 26 Straßenkilometer). Die von<br />

den Vorhabensträgern ermittelte Fahrzeit mit dem Pkw beträgt 73 Minuten (Schönefeld 45 Minuten). Es<br />

besteht keine direkte Anbindung an die Autobahn. Die BAB 9 ist westlich in ca. 29 km, die BAB 13 ist<br />

östlich in ca. 40 km erreichbar. Der Bereich um Sperenberg ist landwirtschaftlich geprägt und die Arbeitslosigkeit<br />

ist hoch. Die ehemals wirtschaftlich bedeutsamen Militärstandorte sind aufgelöst. Wirtschaftliche<br />

Impulsgeber sind in der Standortregion nicht vorhanden. Größter Arbeitgeber ist die Kreisverwaltung<br />

in Luckenwalde.<br />

Am Standort wäre ein Neubau erforderlich, da keinerlei Einrichtungen vorhanden sind, die in das Flughafenprojekt<br />

einbezogen und nachgenutzt werden könnten. Das Gelände umfasst ca. 1.900 ha und<br />

müsste vollständig von den Trägern des Vorhabens erworben werden. Das Flughafenareal besteht<br />

überwiegend (95 %) aus langjährig militärisch genutzten Flächen und ist als Konversionsstandort ausgewiesen.<br />

Durch die hochgradige Munitionsbelastung von großen Teilen des Geländes besteht ein<br />

erheblicher Sanierungsbedarf. Zudem wird vermutet, dass sich dort weitere Altlasten befinden. Nach<br />

den Angaben der Träger des Vorhabens sind weniger als ein Prozent der für den Flughafen benötigten<br />

Fläche derzeit versiegelt. Die Standortfläche besteht zu 90 % aus Wald, der vollständig gerodet werden<br />

müsste. Die Besiedlung im unmittelbaren Umfeld ist gering. Vielfach wird die Vorzugswürdigkeit von<br />

Sperenberg unter Hinweis auf die geringere Besiedlungsdichte/Betroffenenzahl - nur ein Zehntel der<br />

Betroffenen gegenüber Schönefeld - und den damit verbundenen quantitativ geringeren Beeinträchtigungen<br />

durch (Lärm-)Immissionen, begründet. Eine vergleichende Gesamtrechnung für die Standorte<br />

Schönefeld und Sperenberg unter Berücksichtigung der Faktoren Mensch und Eigentum wird gefordert.<br />

Sperenberg sei auch wegen der wesentlich geringeren Bevölkerungszuwächse im Gegensatz zu Berlin<br />

der geeignetere Standort.<br />

Die Träger des Vorhabens weisen darauf hin, dass die Standortwahl auf einer unternehmerischen Entscheidung<br />

beruhe, und verweisen im Übrigen auf die landesplanerischen Zielvorgaben. In dieser Pauschalität<br />

kann dem nicht gefolgt werden. Vielmehr sind die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Argumente<br />

und die der Planfeststellungsbehörde sonst bekannten Gesichtspunkte im Einzelnen zu würdigen.<br />

Dabei ergibt sich: Es liegt auf der Hand, dass die Errichtung einer emittierenden Anlage in dünner<br />

besiedelten Gebieten an Stelle des Ausbaus einer solchen Anlage in einer stärker besiedelten Umgebung<br />

geeignet ist, Umwelteinwirkungen auf die in der Umgebung siedelnden Menschen zu minimieren.<br />

Als Kriterium für die Frage, ob der Ausbaustandort geeignet ist, kann dies jedoch nicht allein und mit

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