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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1140 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Einige Träger öffentlicher Belange und vor allem viele Einwender kritisieren die Aufbereitung der Lärmproblematik<br />

durch die Träger des Vorhabens insgesamt. Vor allem werden die Untersuchungen und<br />

Bewertungen der lärmmedizinischen Fachgutachten (M 8 und M 9) angezweifelt. Die Fachgutachten<br />

entsprächen nicht dem UVPG zu Grunde liegenden Gedanken der Vorsorge und reichten daher nicht<br />

aus, um die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung zu beurteilen. Von vielen privaten Einwendern<br />

und Fachbehörden wird daher bemängelt, bei Abgrenzung der betroffenen Bereiche sei das Ausmaß<br />

der Betroffenheit der Bevölkerung insgesamt und die Betroffenheit der Einzelnen nicht ausreichend<br />

erfasst worden. Die Planfeststellungsbehörde hat unter Berücksichtigung des aktuellen lärmmedizinischen<br />

Diskussionsstandes zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen an einzelne<br />

Schutzziele Grenzen für die Geräuschimmissionsbelastung durch Fluglärm in Siedlungsbereichen festgelegt<br />

und damit die Bereiche, in denen Beeinträchtigungen für die Anwohner zu treffen sind, abgegrenzt.<br />

Die verschiedenen Wirkungen des Fluglärms sowie das von der Planfeststellungsbehörde entwickelte<br />

Lärmschutzkonzept sind im Abschnitt C.II.10 „Lärm“, ab Seite 524, ausführlich beschrieben.<br />

Für eine Reihe von Siedlungsbereichen kommt es durch die vom Flugbetrieb des Vorhabens verursachten<br />

Geräuschimmissionen zu Überschreitungen des von der Planfeststellungsbehörde für den Tagschutz<br />

festgelegten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 60 dB(A) und/oder des für den Nachtschutz festgelegten<br />

Pegel-Häufigkeits-Kriteriums von 6 x 70 dB(A) bzw. des Dauerschallpegels Leq(3,Nacht) von 50<br />

dB(A), jeweils außen.<br />

Innerhalb des von der Planfeststellungsbehörde festgesetzten Tagschutzgebietes bzw. des Nachtschutzgebietes<br />

befinden sich ganz oder teilweise Siedlungsbereiche der Orte Mahlow, Glasow, Blankenfelde,<br />

Waßmannsdorf, Selchow, Waltersdorf einschl. Rotberg, Siedlung Kienberg, Siedlung Hubertus,<br />

Siedlung Vorwerk und Siedlung Waltersdorf, Diedersdorf, Genshagen, Ludwigsfelde, Dahlewitz,<br />

Schönefeld, Schulzendorf, Eichwalde, Gosen sowie der Stadtteile Bohnsdorf, Schmöckwitz, Karolinenhof<br />

und Müggelheim im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Weitere Einzelheiten sind dem Abschnitt<br />

C.II.10.1.6 „Veränderungen der Geräuschbelastung“, ab Seite 603, zu entnehmen.<br />

Ohne Schallschutzmaßnahmen ist in diesen Gebieten von Beeinträchtigungen für das Schutzgut<br />

Mensch auszugehen.<br />

Die von der Planfeststellungsbehörde verfügten Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms<br />

stellen für diesen Bereich jedoch sicher, dass keine Gesundheitsgefährdungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />

durch Lärmimmissionen zu erwarten sind. Erhebliche Belästigungen werden<br />

soweit wie möglich vermieden. Insbesondere haben die Träger des Vorhabens durch geeignete passive<br />

Schallschutzmaßnahmen sicher zu stellen, dass in den obigen Siedlungsbereichen im Inneren von<br />

Wohnräumen und Schlafräumen keine höheren fluglärmbedingten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.<br />

Die Schallschutzmaßnahmen stellen sicher, dass in Innenräumen bei gekippten bzw. geschlossenen<br />

Fenstern ein ungestörter Aufenthalt und eine ungestörte Kommunikation sowie ein störungsfreier Schlaf<br />

gewährleistet sind.<br />

Innerhalb der o. g. Siedlungsflächen befinden sich auch zahlreiche Einrichtungen mit besonderen<br />

Schutzanforderungen. Dies betrifft Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen für alte und behinderte Menschen,<br />

Schulen und Kindertagesstätten. Um den besonderen Schutz dieser Einrichtungen sicherzustellen,<br />

hat die Planfeststellungsbehörde in ihrem Lärmschutzkonzept unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />

relevanten Schutzziele Lärmgrenzen festgelegt, die den unterschiedlichen Empfindlichkeiten dieser<br />

Einrichtungen Rechnung tragen.

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