18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1049 von 1171<br />

Es handelt sich um Pachtland, das von den Trägern des Vorhabens komplett erworben werden soll.<br />

Die Träger des Vorhabens haben ausweislich Ihres Sachstandsberichts vom 31.07.2003 mit Herrn<br />

(24) Gespräche geführt und versucht, Alternativen für die Weiterführung des Betriebes an anderer<br />

Stelle aufzuzeigen. Nach Auskunft der Träger des Vorhabens hat sich die (06) bereit erklärt, Herrn<br />

(24) eine Gärtnerei zu verpachten, der Bürgermeister von Selchow hat die Ansiedlung am Rand von<br />

Selchow vorgeschlagen. Hinsichtlich des Grundstücks, auf dem Herr (24) derzeit seine Gärtnerei<br />

betreibt, sei im Rahmen der Flächensicherung mit dem Eigentümer des Grundstücks vereinbart<br />

worden, dass der bestehende Pachtvertrag mit Herrn (24) nicht verlängert wird, so dass dieser mit<br />

Ablauf des Februars 2005 endet. Die Träger des Vorhabens sind nach Übernahme des von Herrn<br />

(24) gepachteten Grundstücks bereit, Herrn (24) den Betrieb seiner Gärtnerei bis Ende Februar<br />

2005 auf den Pachtflächen zu ermöglichen.<br />

Herrn (24) steht kein Entschädigungsanspruch zu. Zwar ist nach den Entschädigungsrichtlinien<br />

Landwirtschaft auch eine Pachtaufhebungsentschädigung vorgesehen, diese dient jedoch dazu,<br />

den Verlust auszugleichen, der durch einen endgültigen Entzug der Pachtflächen vor Ablauf eines<br />

Pachtverhältnisses besteht. Da das Pachtverhältnis mit Herrn (24) im Februar 2005 ausläuft, kommt<br />

es zu keinem vorzeitigen Entzug der Pachtflächen.<br />

Das öffentliche Interesse am Ausbau des Flughafens überwiegt das Interesse an der Weiterführung<br />

des Gärtnereibetriebs am bisherigen Standort, unabhängig von der durch das Vorhaben veranlassten<br />

Beendigung des Pachtvertrages.<br />

2) Herr (08)<br />

Herr (08) macht in seiner Einwendung geltend, dass ihm die Grundlagen seines Gartenbaugewerbes<br />

durch Inanspruchnahme fast seines gesamten Grundstücks für die Bahnstrecke genommen<br />

würde und er in seiner Existenz ökonomisch ernsthaft gefährdet sei. Herr (08) ist Eigentümer des<br />

Grundstücks mit einer Fläche von 1,0547 ha, wovon 0,3072 ha erworben und 0,1036 ha dauerhaft<br />

beschränkt werden. Dies entspricht einem Flächenverlust von ca. 39,2 %.<br />

In seiner Einwendung zur Planänderung 03 macht er geltend, dass ihm durch die Planänderung<br />

Flächen von zwei anderen Flurstücken, die im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehen, verloren<br />

gehen, die von seinem Betrieb als Wiesen zur Heu- und Futtergewinnung bewirtschaftet würden<br />

und die für seine Tierhaltung unentbehrlich seien. Er sehe dadurch die Existenz seines Betriebes<br />

bedroht.<br />

Herr (08) war nach Auskunft der Träger des Vorhabens nicht bereit, eine Bestandsaufnahme seines<br />

Betriebes anfertigen zu lassen. Die Träger des Vorhabens sagten zu, die im Zusammenhang mit<br />

dem geplanten Flughafenausbau erforderlichen Eingriffe unter Beachtung des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

in einem Gutachten zu quantifizieren und soweit erforderlich zu kompensieren.<br />

Die Grundstücke von Herrn (08) bzw. der Erbengemeinschaft werden für das Vorhaben in Anspruch<br />

genommen, insoweit wird auf die Ausführungen im Thema „Grundeigentum“ verwiesen.<br />

Für den Flächenentzug und eine daraus resultierende Betriebsbeeinträchtigung steht Herrn (08)<br />

bzw. im zweiten Fall der Erbengemeinschaft dem Grunde nach ein Entschädigungsanspruch zu.<br />

Die Höhe des Entschädigungsanspruchs ist unter Zugrundelegung der Entschädigungsrichtlinien<br />

Landwirtschaft zu ermitteln.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!