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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1104 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

- Ableitung in den Zülowgraben<br />

- Ableitung in den Selchower Flutgraben<br />

- Ableitung in den Glasowbach<br />

- Dezentrale und zentrale Versickerung auf dem Flughafen<br />

Die Begründungen der Träger des Vorhabens für den Ausschluss einzelner Varianten waren technischer<br />

Natur. Demzufolge ist zu den einzelnen alternativen Lösungsmöglichkeiten Folgendes festzustellen:<br />

3.3.6.1 Keine Ableitung über den Bewässerungsüberleiter in die Nuthe:<br />

Der Bewässerungsüberleiter wird derzeit im Probebetrieb von den Berliner Wasserbetrieben zur Ableitung<br />

von gereinigtem Abwasser des Klärwerks Waßmannsdorf genutzt. Die Planfeststellungsbehörde<br />

geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der Aussagen der Fachbehörden eine gleichzeitige Einleitung<br />

von Niederschlagswasser aus dem Flughafen nicht genehmigungsfähig ist.<br />

3.3.6.2 Keine Ableitung auf die Rieselfelder Deutsch Wusterhausen:<br />

Eine Aufleitung von Niederschlagswasser auf die Rieselfelder Deutsch Wusterhausen könnte aufgrund<br />

der Vornutzung der Rieselfelder eine Mobilisierung der in den Rieselfeldern vorhandenen Schadstoffe<br />

auslösen. Die zum Ausschluss dieser Gefährdung erforderlichen Nachweise können mit vertretbarem<br />

zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht geführt werden. Die Alternative scheidet somit aus.<br />

3.3.6.3 Keine Ableitung in den Zülowgraben:<br />

Die Planfeststellungsbehörde geht unter Berücksichtigung der Aussagen der Fachbehörden davon aus,<br />

dass die Ableitung über den Zülowgraben wegen der unzureichenden Ableitungskapazität des Vorfluters<br />

nicht geeignet ist.<br />

3.3.6.4 Keine Ableitung über Bohnsdorf:<br />

Die Planfeststellungsbehörde geht unter Berücksichtigung der Aussagen der Fachbehörden davon aus,<br />

dass eine Ableitung über Bohnsdorf in die Dahme wegen der erforderlichen Sicherung der Vorflut für die<br />

Erschließung des Baufelds-Ost nicht geeignet ist.<br />

3.3.6.5 Kritik am Entwässerungskonzept<br />

Im Anhörungsverfahren wurde das Entwässerungskonzept und die gewählte Variante, die eine Ableitung<br />

in den Glasowbach von bis zu 1 m 3 /s vorsieht, kritisiert. Es wurde vielfach verlangt, eine Ableitung<br />

des gereinigten Niederschlagswasser über den Zülowgraben oder die Rieselfelder vorzusehen. Dem ist<br />

nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde nicht zu folgen. Die übrigen Varianten sind jeweils alleine<br />

nicht geeignet, die Entwässerung des Flughafengeländes sicherzustellen. Daher wurde als Entwässerungskonzeption<br />

eine Kombination aus der Versickerung auf dem Flughafengelände und der Ableitung<br />

über die Vorfluter östlicher Selchower Flutgraben und Glasowbach gewählt. In diese Gewässer<br />

muss, um die erforderliche Ableitungskapazität zu schaffen, durch wasserbauliche Maßnahmen einge-

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