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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 135 von 1171<br />

gegeben, geänderte Pläne zur anderweitigen Schaffung entsprechenden Retentionsraums für die<br />

Flughafenentwässerung vorzulegen.<br />

15) Das Wehr am Auslauf des Regenwasserrückhaltebeckens ist als Doppelschütz auszubilden. Tosbeckengestaltung<br />

und Nachlaufbefestigung sind nachzuweisen. Die erforderlichen Ausführungsunterlagen<br />

hierfür einschließlich aller Nachweise sind rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen.<br />

16) Die Grabenprofile unterhalb der Brückenbauwerke BAB 113 und B 179 sind mit Wasserbausteinen<br />

zu befestigen. Die Dimensionierung der Verwallung quer zur Fließrichtung in der Flutgrabenaue nahe<br />

der Ortslage Schulzendorf ist nachzuweisen. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, dass<br />

durch die dauernde Anhebung des Wasserstandes in der Aue keine negativen Auswirkungen auf<br />

das angrenzende Umland (bestehende Nutzungsansprüche) zu besorgen sind.<br />

17) Der Hochwasserschutz für die Ortschaft Kiekebusch ist zu gewährleisten. Im Einzugsbereich des<br />

Plumpengrabens ist sicherzustellen, dass es zu keinen Rückstauerscheinungen kommt. Dazu ist<br />

der hydraulische Nachweis der Ableitung des Hochwasserscheitels in der Ortschaft Kiekebusch<br />

zwingend notwendig. Ferner sind die Rückstauberechnungen für die Mündungsbereiche zufließender<br />

Gräben (z. B. Plumpengraben, Ebbegraben) zu führen, um eindeutige Aussagen über mögliche<br />

Beeinflussungen angrenzender Bereiche (z. B. Ortslage Schulzendorf) treffen zu können. Vor Beginn<br />

der Ausbaumaßnahmen ist eine geeignete Beweissicherung der Bebauung in Kiekebusch und<br />

Schulzendorf durchzuführen.<br />

18) Im Bereich der Stationen 8+046 bis 7+985 und 5+404 bis 5+303 des Selchower Flutgrabens sind<br />

die Sohle und die Böschungen zusätzlich zu sichern. Zum Nachweis des erforderlichen Umfanges<br />

von Sohl- und Böschungssicherungsmaßnahmen ist auf der Grundlage der hydraulischen Berechnungen<br />

der Schleppspannungsnachweis zu erbringen.<br />

19) Anhand der hydraulischen Berechnungen ist im Rahmen der Ausführungsplanung die Leistungsfähigkeit<br />

der Durchlässe zwischen den Stationen 1+907 bis 1+819 im Verlauf des Selchower Flutgrabens<br />

nachzuweisen.<br />

20) Der Durchlass zwischen den beiden Selchower Seen im Glasowbach ist zu entfernen und entsprechend<br />

der Bemessung neu zu errichten sowie mit einem Regulierungsbauwerk zu versehen. Anstelle<br />

des Regulierungsbauwerkes kann eine feste Sohlgleite errichtet werden. Die durchgehende Wegeführung<br />

(Rad- und Wanderweg) ist zu gewährleisten.<br />

21) Das Abflussprofil der Brücke bei Station 3+055 im Glasowbach ist frei zu machen. Die im Abflussprofil<br />

vorhandenen Leitungen einschließlich der Medienleitung sind zu entfernen.<br />

22) Die im Rahmen der Ausführungsplanung vorzulegenden Unterlagen müssen Folgendes beinhalten:<br />

- Im Ergebnis der hydraulischen Berechnung sind Aussagen zu den Rückstaubedingungen in<br />

den einmündenden Nebengräben im Hinblick auf die geplanten Uferverwallungen vorzulegen.<br />

- In die Nachweisführung ist die Funktion der Staubauwerke und die Retentionswirkung der Speicherräume<br />

einzubeziehen.<br />

- Profilveränderungen und erforderliche Erosionsschutzmaßnahmen sind mit Aussagen zu den<br />

Baugrundverhältnissen zu untersetzen.

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