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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1099 von 1171<br />

tiven für die Realisierung einzelner Vorhabenskomponenten auf, die insgesamt mit geringeren Umweltauswirkungen<br />

für die Schutzgüter verbunden sein würden. Ungeachtet dessen hat sie in Einzelfällen<br />

durch Nebenbestimmungen zum Abschnitt C.II.15 „Natur und Landschaft“ eine Berücksichtigung weiterer<br />

Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen während der Ausführungsplanung sichergestellt.<br />

3.3.1 Konfiguration des Start- und Landebahn-Systems<br />

Die Träger des Vorhabens haben hinsichtlich der Konfiguration des zukünftigen Start- und Landebahn-<br />

Systems mehrere Alternativen geprüft. Die Untersuchung von Lagevarianten für die neue Start- und<br />

Landebahn Süd erfolgte im Rahmen einer umfangreichen Konfigurationsanalyse, deren Ergebnisse als<br />

separater Bestandteil des Planfeststellungsantrages (Band M 12) dokumentiert und zusammengefasst<br />

sind. Für detaillierte Aussagen wird hierauf und auf das Kapitel C.II.10 „Lärm“ verwiesen. Im Wesentlichen<br />

leiten sich aus den bestehenden Flughafenflächen und der Lage der neuen südlichen Start- und<br />

Landebahn die Verortung und Abmessungen der weiteren Funktionsflächen und der Flächenumgriff<br />

(Zaunführung) ab. Die Start- und Landebahn ist entsprechend der Hauptwindrichtung ausgerichtet. Dies<br />

ist flugbetrieblich erforderlich. Ein theoretisch denkbarer Neubau mit einer geänderten – von der Hauptwindrichtung<br />

abweichenden- Ausrichtung würde gravierende flugbetriebliche Nachteile mit sich bringen.<br />

Einzelheiten hierzu können dem Abschnitt C.II.7.1 „Flugbetriebliche Eignung“, ab Seite 404, entnommen<br />

werden.<br />

Unter Berücksichtigung grundlegender funktionaler Anforderungen wurden 23 Lagevarianten untersucht.<br />

Die Auswirkungen der einzelnen Lagevarianten wurden an Hand der Kriterien Fluglärm, Überflugsituation,<br />

Flächeninanspruchnahme und Hindernisfreiheit beurteilt.<br />

Nach Vergleich der einzelnen Varianten wurde die beantragte Variante mit einem Achsabstand der<br />

beiden Start- und Landebahnen von 1.900 m und einem Versatz der neuen südlichen Start- und Landebahn<br />

von 1.250 m nach Westen gewählt.<br />

Besonderes Gewicht wurde dabei dem Auswahlkriterien „Minimierung der Auswirkungen durch Fluglärm“<br />

beigemessen. Durch die beantragte Lage der neuen Start- und Landebahn werden die Auswirkungen<br />

durch Fluglärm minimiert. Unter UVP-Gesichtpunkten bedeutsam ist, dass mit der gewählten<br />

Variante eine Minimierung der durch Flächeninanspruchnahmen und Schaffung der Hindernisfreiheit<br />

erwachsenden Eingriffe in die Topographie der Groß-Kienitzer Berge erreicht wurde. Aus der so ermittelten<br />

Lage der neuen Start- und Landebahn Süd, die durch die oben genannten Werte für Achsabstand<br />

und Bahnversatz eindeutig bestimmt ist, leitet sich im Wesentlichen auch die Anordnung aller Rollbahnen,<br />

Sicherheitsflächen und technischen Einrichtungen für die An- und Abflugverfahren (Befeuerung,<br />

Haupteinflugzeichen, Gleitwegsender u. a.) entsprechend den rechtlichen Regelwerken bzw. technischen<br />

Standards ab.<br />

3.3.2 Gestaltung des Flughafenlayouts zwischen den beiden Start- und Landebahnen<br />

Zwischen den beiden Start- und Landebahnen sowie den dazugehörigen Parallelrollbahnen und<br />

Schnellabrollbahnen sind alle technischen Einrichtungen zur luft- und landseitigen Passagierabfertigung<br />

sowie zur Frachtabfertigung und weitere Servicefunktionen (Wartung u. a.) unterzubringen. Hierzu wurden<br />

verschiedene Varianten untersucht, die sich durch eine Verschiebung des luft- und landseitigen<br />

Terminalbereiches von einer mehr östlichen Lage zu einer mittleren Lage charakterisieren lassen. In<br />

Folge dieser Ost-West-Verschiebung des Terminals verschieben sich auch die Vorfeldflächen für die<br />

luftseitige Passagierabfertigung (Vorfeldflächen) und die Funktionsflächen im Westen und Osten des<br />

Mittelfeldes für Frachtabfertigung und Servicebereiche.

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