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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 574 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

zu vermeiden. Zielwert für die Schallschutzmaßnahmen im Innenraum muss dann ein Maximalpegel<br />

von 50 dB(A) sein. Hinweise auf Begrenzungswerte für Dauerschallpegel enthält die VDI-Richtlinie 2058<br />

Blatt 3, wo für mentale Tätigkeiten ein Dauerschallpegel von 55 dB(A) als Richtwert angegeben wird.<br />

In Kindertagesstätten verursachen Kinder eigenen Lärm mit einem Dauerschallpegel zwischen 69 und<br />

74 dB(A). Die Außenpegel sind entsprechend hoch und führen mitunter zu Belästigungen in der Nachbarschaft.<br />

Der Gutachter hält Schallschutzmaßnahmen für Ruhe- und Schlafräume in Kindertagesstätten<br />

für erforderlich, wenn der Fluglärm im Außenbereich der Kindertagesstätten Dauerschallpegel über<br />

62 - 65 dB(A) erzeugt.<br />

Das Gutachten M 8 setzt sich auch mit dem Einfluss des Fluglärms auf kognitive Funktionen, Motivation,<br />

Lebensqualität sowie auf die Ausscheidung von Stresshormonen und auf den Blutdruck bei Kindern<br />

auseinander. Hierzu werden Studien zur Untersuchung der Wirkungen des Fluglärms auf Kinder angeführt.<br />

Besondere Maßnahmen sind nach Auffassung des Gutachters auf der Grundlage der vorliegenden<br />

Erkenntnisse nicht erforderlich. Frühgeburten werden durch den Fluglärm nicht vermehrt ausgelöst,<br />

Ungeborene durch die Lärmbelastungen nicht beeinflusst.<br />

Die Einwendungen und Stellungnahmen zu möglichen Lärmbelastungen in Kindertagesstätten und<br />

Schulen drücken die Befürchtung aus, es komme zu einer Einschränkung der Entwicklung der Kinder<br />

durch den Lärm, ferner werden Ausführungen zu den Schallpegelmaßen gemacht. Die besondere<br />

Schutzbedürftigkeit von Kindern werde in dem Lärmgutachten M 8 nicht anerkannt und sogar zu deren<br />

Nachteil ausgelegt. Kinderlärm sei nicht mit Fluglärm gleichzusetzen, die Behauptungen zu den Lärmwirkungen<br />

seien weder durch Quellen belegt, noch begründet. Da sich in den Klassenräumen während<br />

des Unterrichts eine große Zahl von Schülern aufhalte und die meisten Zimmer große Fensterflächen<br />

aufwiesen, sei aus hygienischen Gründen und zur Temperaturregulierung im Sommer für eine ausreichende<br />

Belüftung der Räume zu sorgen. Damit sei aber zu bestimmten Zeiten ein ausreichender Schallschutz<br />

nicht mehr möglich, es fehle im Antrag die Darstellung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen<br />

für lärmempfindliche Einrichtungen.<br />

Andere Lärmwirkungsuntersuchungen gäben aufgrund neuerer Erkenntnisse für Unterrichtsräume deutlich<br />

geringere Maximalpegel von 40 bis 45 dB(A) innen als der Gutachter an. Die Bewertungen des<br />

Gutachters gingen von einem Schüler-Lehrer-Abstand von einem Meter aus, andere Lärmwirkungsforscher<br />

nehmen jedoch als Abstand eine Entfernung von ca. 6 Metern an, was auch mehr den Tatsachen<br />

entspreche. Die im Gutachten M 8 angegebenen Maximalpegel von 60 dB(A) in Kindertagesstätten<br />

würden nach Meinung anderer Lärmexperten als deutlich zu hoch eingeschätzt. Aufgrund der Lerntätigkeit<br />

bereits in den Vorschulgruppen der Kindertagesstätten seien auch für diese Einrichtungen gleiche<br />

Pegel wie in den Schulen anzusetzen. Zu berücksichtigen sei fernerhin, dass diese Kinder auch tagsüber<br />

einen erhöhten Ruhebedarf haben, so dass auch am Tage Ruhezeiten eingeräumt werden müssten.<br />

Die selbst erzeugten Schallpegel in Schulen und Kindertagesstätten sind erheblich. Seitens der Einwender<br />

wurde die Angabe im Gutachten M 8 über Mittelungspegel in Kindertagesstätten von 69 bis 74<br />

dB(A) kritisiert. Diese Werte entsprechen jedoch auch anderen Untersuchungsergebnissen. 207 In Pausen<br />

werden in Schulen oder während der Spiele in Kindertagesstätten Einzelereignispegel bis weit über<br />

207 Schick, A., Klatte, M., Meis, M. (1999): Die Lärmbelastung von Lehrern und Schülern – ein Forschungsstandsbericht. Z<br />

Lärmbekämpfung 46(3): 77-87.

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