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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 966 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Flächen für Ersatzmaßnahmen und der Ersatzmaßnahmen selbst noch der Konkretisierung bedarf und<br />

eine ergänzende Entscheidung insoweit vorbehalten ist (vgl. Abschnitt C.II.15 „Natur und Landschaft“,<br />

ab Seite 786).<br />

Die dauerhaft in der Nutzung zu beschränkenden Flächen wurden u. a. wie folgt genutzt (vgl. Antrag,<br />

Band G 1.2 Grunderwerbsverzeichnis, S. 4) :<br />

- 564 Flurstücke (446,2 ha) als Acker-, Grün- oder Gartenland,<br />

- 55 Flurstücke (22,4 ha) als Wald, sonstige Grünflächen bzw. Erholungsflächen,<br />

- 12 Flurstücke (0,2 ha) zu Wohnzwecken,<br />

- 30 Flurstücke (6,3 ha) zu gewerblichen Zwecken,<br />

- 92 Flurstücke (7 ha) sind Wasserfläche,<br />

- 147 Flurstücke (8,7 ha) als Verkehrsfläche und<br />

- 46 Flurstücke (31,8 ha) sind Brachland.<br />

Durch die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dauerhaft zu beschränkenden Flächen werden die<br />

Grundstücke in unterschiedlichem Umfang in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme reicht von z.<br />

B. Baum- oder Gehölzreihen am Grundstücksrand oder Gewässerrandstreifen mit Schilfbepflanzung ,<br />

welche die Nutzung des Grundstückes nur geringfügig beeinträchtigen, bis zur Inanspruchnahme des<br />

gesamten Grundstückes für eine bestimmte Maßnahme, z. B. Wiesen- und Staudenflur oder Wald, die<br />

eine anderweitige Nutzung des Grundstückes kaum erlaubt. Bei der Auswahl der Grundstücke für Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen wurde nicht nur die Eignung der Grundstücke geprüft, sondern auch<br />

der Eingriff möglichst minimiert, indem die derzeitige Beschaffenheit des Grundstücks und die Maßnahme<br />

passend gewählt wurden, z. B. wurde der Abriss von Gebäuden vermieden.<br />

Die Leitungstrassen für Wasser, Gas und Strom werden gebündelt und möglichst parallel zum Flughafenzaun<br />

verlegt, um die Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung zu vermindern. Maststandorte von<br />

110 kV-Leitungen erlauben trotz eines Sicherheitsstreifens zu beiden Seiten der jeweiligen Leitung weiter<br />

Nutzungen als Ackerland, Wiese o. Ä. Hinzu kommen einige Böschungserhöhungen im Bereich des<br />

Selchower Flutgrabens.<br />

Von den durch dauerhafte Beschränkung in Anspruch zu nehmenden Grundstücken waren im Zeitpunkt<br />

der Einreichung des Planfeststellungsantrags Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 335 ha im<br />

Eigentum der öffentlichen Hand (64 %) und Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 118 ha im<br />

Eigentum Privater (36 %).<br />

Die Träger des Vorhabens haben seit Einreichung des Planfeststellungsantrags von den im zur Planfeststellung<br />

beantragten Grunderwerbsverzeichnis aufgeführten Grundstücken 68 Flurstücke mit einer<br />

Fläche von insgesamt 22 ha zum Eigentum erworben und an 49 Flurstücke (24 ha) Rechte erworben,<br />

aufgrund derer sie in der Lage sind, die dort vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen(Stand Juni<br />

2004).<br />

Durch das Vorhaben werden 380 Flurstücke mit einer Fläche von 23 ha vorübergehend in Anspruch<br />

genommen, in den meisten Fällen durch eine zeitweise Nutzung des Grundstücks in der Bauphase für<br />

den Bau der Straßen- und Schienenanbindung bzw. zur Errichtung von Lagerplätzen und Baustraßen.<br />

Bei 257 Flurstücken (18 ha) werden die Flächen nach der vorübergehenden Inanspruchnahme dauerhaft<br />

für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt, dies gilt insbesondere für die trassennahen Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen unmittelbar an Straßen und Schienen. Soweit die Inanspruchnahme<br />

nur vorübergehend ist, werden die Eigentümer durch die Träger des Vorhabens einmalig entschädigt<br />

und die Grundstücke wieder in den vorherigen Zustand versetzt. Bei späterer Nutzung für eine Aus-

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