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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1031 von 1171<br />

Davon entfallen ca. 370 ha auf das Flughafengelände und auf Straßen- und Bahntrassen, sowie<br />

weitere ca. 210 ha auf Ausgleichs- und Ersatzflächen. Die über mehrere Gemeinden verteilten<br />

Nutzflächen werden infolge Durchschneidung der Landstraße 75 durch die geplante Start- und Landebahn<br />

in einen nördlichen und einen südlichen Teil getrennt.<br />

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine wirtschaftliche Gefährdung des Gutsbetriebes<br />

als selbständige Organisationseinheit durch den Flächenentzug vorbehaltlich einer betriebsbezogenen<br />

Lösung des Umwegs ausgeschlossen sei, dass aber wirtschaftliche Nachteile entstehen. Zu<br />

weiteren Einzelheiten wird auf das Gutachten verwiesen.<br />

Am 09.04.2003 wurde zwischen der FBS und der (04)/(06) auf der Grundlage des vorbenannten<br />

Gutachtens eine Entschädigungsvereinbarung geschlossen. Der Bereich Liegenschaften ist mit<br />

Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 29.08.2001 von der (04) auf die (06) unter Fortbestand der<br />

(04) abgespalten worden. Deshalb ist die (06) ebenfalls Vertragspartner der Entschädigungsvereinbarung.<br />

In dieser verpflichtet sich die (04) zur Aufgabe ihrer Landpachtverträge auf im Einzelnen<br />

bezeichneten Flächen. Die Entschädigungsvereinbarung betrifft nur solche Flächen, die für das<br />

Flughafengelände, die Straßen- und Schienenanbindung benötigt werden. Flächen für Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen werden von der Vereinbarung nicht erfasst. Ausweislich § 8 der Entschädigungsvereinbarung<br />

ist der Abschluss weiterer Entschädigungsvereinbarungen insbesondere im<br />

Hinblick auf Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Im Gegenzug zahlt die<br />

FBS den Vertragspartnern für den Verlust des Pachtrechts eine einvernehmlich als angemessen<br />

und abschließend anerkannte Entschädigung. Für weitere Nachteile, wie den Verlust des auf die<br />

verlorene Pachtfläche entfallenden Deckungsbeitrages, für Wirtschaftserschwernisse aufgrund von<br />

An- und Durchschneidungen und aufgrund von Umwegen wurde ebenfalls eine Entschädigung vereinbart.<br />

Mit dieser Entschädigungsvereinbarung sind gemäß § 7 der Vereinbarung alle Einwendungen der<br />

(04) und der (06) im laufenden Planfeststellungsverfahren erledigt. Aufgrund der ihr von der Senatsverwaltung<br />

für Finanzen erteilten Vollmacht erklärt die (04), dass auch alle Einwendungen des<br />

Landes Berlin im laufenden Planfeststellungsverfahren und einem sich eventuell anschließenden<br />

Klageverfahren bezogen auf die vertragsgegenständlichen Flurstücke und den Betrieb der (04) mit<br />

Abschluss der Entschädigungsvereinbarung erledigt sind.<br />

Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Entschädigungsvereinbarung verwiesen.<br />

An die Erledigungserklärung ist die Planfeststellungsbehörde gebunden, mit der Folge, dass über<br />

diese Einwendungen nicht mehr zu entscheiden ist.<br />

Im Rahmen der Nachbeteiligung der Träger öffentlicher Belange und der individuell Grundstücksbetroffenen<br />

zur Planänderung 09 hat die (06) nach Abschluss der Entschädigungsvereinbarung eine<br />

neue Einwendung abgegeben, in der sie nochmals geltend macht, in ihrem eingerichteten und ausgeübten<br />

Gewerbebetrieb durch Flächenverluste in erheblichem Umfang betroffen zu werden, woraus<br />

sich erhebliche betriebswirtschaftliche Verluste ergäben. Mit der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen<br />

in Form von Ersatzaufforstungen in den Bereichen Ragow und Deutsch-<br />

Wusterhausen, solle ein Teil dieser erheblichen Flächenreduzierung und der damit verbundenen<br />

betriebswirtschaftlichen Verluste teilweise ausgeglichen werden. Der (06) macht geltend, dass mit<br />

der nun mit der Planänderung 09 zurückgenommenen Ersatzaufforstung auf Rieselfeldflächen als<br />

Kompensationsmaßnahme die positiven bodenverbessernden Aspekte der Anpflanzung von Gehölzen,<br />

die eine Verbesserung der Bodenstrukturen und eine Bindung der Schadstoffe erreiche, entfalle.<br />

Zur Minimierung der hohen Kosten für die Sanierung der Rieselfeldflächen, für welche die (06)

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