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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 848 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat darüber hinaus geprüft, ob sich aus den „Schattenlisten“ der anerkannten<br />

Naturschutzverbände sowie den IBA-Listen zusätzliche in diesem Rahmen zu betrachtende<br />

Gebiete ergeben. Hier waren für das Umfeld des Vorhabens folgende Gebiete zu berücksichtigen:<br />

- Dahme Seenkette, Wolziger See-Teupitzer See, Dahme-Unterlauf<br />

- Westufer Rangsdorfer See<br />

- Zülowgraben/Großmachnower See<br />

- Niederung Rangsdorfer See/Prierowsee<br />

- Müggelspree<br />

- Südliche Drewitzer und Saarmunder Nuthewiesen<br />

- Löcknitztal<br />

- Nuthe-Niederung<br />

- Oberes Nieplitztal<br />

Entweder sind die Gebiete jedoch mittlerweile im Rahmen der Vorprüfung berücksichtigt worden oder<br />

liegen außerhalb des Raumes, in dem weiträumige Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten sind<br />

(Untersuchungsraum). Beeinträchtigungen dieser Gebiete sind allein aufgrund der Lagebeziehung offensichtlich<br />

ausgeschlossen.<br />

15.2.2.2 Zu berücksichtigende Auswirkungen des Vorhabens<br />

Innerhalb des Auswirkungsbereichs von Fluglärm und Überflug bzw. Grundwasserabsenkung sind zusätzlich<br />

die Auswirkungen durch weitere Wirkungen des Vorhabens wie Gewässerausbau und wasserbauliche<br />

Maßnahmen, Flächeninanspruchnahme, Vogelschlag sowie Ableitungen in Oberflächengewässer<br />

zu berücksichtigen. Damit wurde der Kritik aus dem Anhörungsverfahren, wo insbesondere<br />

bemängelt worden war, dass weitreichender Auswirkungen nicht hinreichend berücksichtigt worden<br />

seien, Rechnung getragen.<br />

15.2.2.2.1 Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten/Berücksichtigung der Vorbelastung<br />

Entsprechend § 2a Abs. 1 Nr.14 BbgNatSchG bzw. § 16 NatSchGBln i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 11<br />

BNatSchG ist hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen durch ein Projekt auch das Zusammenwirken<br />

mit anderen Plänen und Projekten zu prüfen. Ein Zusammenwirken mit anderen Vorhaben war hier im<br />

Wesentlichen bezüglich der Wirkfaktoren Verlärmung, Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung zu<br />

untersuchen.<br />

Die Träger des Vorhabens haben die diesbezüglichen Auswirkungen der Vorhaben:<br />

- Aus- und Neubaumaßnahmen der BAB113n, der B96a, der B96 und der Dresdner Bahn<br />

- Entwicklung des Flug- und Bodenverkehrsaufkommen bis zum Jahr 2007<br />

betrachtet. Diese Auswirkungen sind in den Antragsunterlagen als Szenario 2007ff bezeichnet und hinsichtlich<br />

der Lärmauswirkungen in der FFH-Vorprüfung auch kartografisch dargestellt. Beeinträchtigungen<br />

durch diese Vorhaben wurden insofern bei der Bewertung möglicher Beeinträchtigungen durch das<br />

Ausbauvorhaben Schönefeld berücksichtigt. Darüber hinaus wurde speziell für das FFH-Gebiet „Glasowbachniederung“<br />

die Grundräumung des Glasowbachs zusätzlich in die Untersuchung von Summationseffekten<br />

einbezogen.<br />

Unabhängig von der Berücksichtigung der Summationseffekte wird vom Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und Raumordnung in der Stellungnahme vom 28.04.2004 darauf hingewiesen, dass für eine

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