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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 503 von 1171<br />

Zerschneidung der L 75 und teilweise längerer Fahrstrecken kaum mit Verzögerungen gegenüber dem<br />

Istzustand gerechnet werden muss.<br />

Den evtl. entstehenden zusätzlichen Belastungen des Knotenpunktes der L 402 mit der B 96(alt) in<br />

Folge Rückbau der L 75 stehen wesentliche Entlastungen dieses Knotens durch den geplanten Bau der<br />

B 96n gegenüber. In der Summe wird der Knoten eine Entlastung erfahren.<br />

Selbstverständlich hat die Planfeststellungsbehörde das Vorhandensein von Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

in der mittelbaren Nachbarschaft des Vorhabens als abwägungserheblichen Belang berücksichtigt.<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen sind unstreitig besonders lärmempfindlich, was bereits der Verordnungsgeber<br />

bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV berücksichtigt. Die Träger<br />

des Vorhabens haben in ihren schalltechnischen Untersuchungen nachgewiesen, dass die für Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

maßgeblichen Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 Nr. 1 16. BImSchV von<br />

57/47 dB(A) tags/nachts nicht überschritten werden. Auch wenn die Beurteilungspegel nur für die trassennächsten<br />

Immissionsorte berechnet wurden, lässt sich einschätzen, dass die vorhabensbedingten<br />

Kfz-Immissionen im schützenswerten Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen sogar deutlich unterhalb<br />

der Immissionsgrenzwerte liegen und aus gesundheitlichen Erwägungen heraus keine Veranlassung<br />

besteht, Kinder in weiter entfernt gelegene Betreuungseinrichtungen zu schicken.<br />

In ihre ablehnende Entscheidung über die geforderte Anbindung der „Mittenwalder Straße“ an die<br />

L 75n, Ortsumgehung Selchow, hat die Planfeststellungsbehörde das private Interesse der benachbarten<br />

Grundstückseigentümer mit dem ihm zukommenden mäßigen Gewicht einbezogen. Eine direkte<br />

Anbindung der „Mittenwalder Straße“ an die L 75n ist zwar technisch möglich, aber aus Gründen der<br />

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs abzulehnen.<br />

Für die Mehrheit der die Ortsumgehung Selchow nutzenden Verkehrsteilnehmer würde ein zusätzlicher<br />

Knotenpunkt spürbar nachteilig wirken und dadurch einer wesentlichen Zweckbestimmung der Ortsumgehung,<br />

nämlich einer besseren Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse des überregionalen Verkehrs,<br />

entgegenstehen. Überwiegend dienen Ortsumgehungen im Zuge von Landesstraßen den durchgehenden<br />

Verkehrsbeziehungen, die über das Gebiet benachbarter Landkreise und Kreisstädte hinausgehen.<br />

Es sollen leistungsfähige und verkehrssichere Straßenzüge geschaffen werden. Aus diesem Grund soll<br />

das untergeordnete Straßennetz nur an wenigen Verknüpfungspunkten an die Ortsumgehungen angebunden<br />

werden.<br />

Angesichts ihrer ca. 300 Einwohner ist die Ortslage Selchow über die planfestgestellten zwei Knotenpunkte<br />

ausreichend mit der Ortsumgehung verbunden. Jeder zusätzliche Knotenpunkt würde das Kosten-Nutzen-Verhältnis<br />

der Baumaßnahme und die Funktionalität der Ortsumgehung Selchow deutlich<br />

verschlechtern.<br />

Die vorhandenen Nutzungen in Selchow sind als relativ kleine Verkehrserzeuger einzustufen. Für sie<br />

besteht keine Notwendigkeit einer weiteren Anbindung an das überörtliche Straßennetz.<br />

Die von der Gemeinde Schönefeld geforderten (zusätzlichen) Maßnahmen zur Begrenzung des Durchgangsverkehrs<br />

in der jetzigen Ortsdurchfahrt Selchow können den Vorhabensträgern nicht auferlegt<br />

werden. Die Ortsumgehung Selchow wird prognostisch zu einer spürbaren Entlastung der Ortslage vom<br />

Durchgangsverkehr führen. Weitere Maßnahmen kann die Gemeinde als zukünftige Baulastträgerin der<br />

Ortsdurchfahrt außerhalb des hiermit abgeschlossenen Verfahrens bei der zuständigen Verkehrsbehörde<br />

beantragen bzw. in eigener Zuständigkeit durchführen (z. B. geschwindigkeitsdämpfende Baumaßnahmen).

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