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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 703 von 1171<br />

Basis. In der Bauphase werde die Nutzung der Nordbahn für Zeiten temporär notwendiger Sperrungen<br />

der Südbahn erforderlich sein. Zur Reduzierung der Belastungen für die Anwohner auf ein Minimum sei<br />

geplant, die Bauarbeiten an der jetzigen Südbahn zur Herstellung der Anschlüsse an das südliche Vorfeld<br />

zeitlich vorzuziehen.<br />

Während der Bauphase wird es im Hinblick auf die plangegebene Vorbelastung und die bestehende<br />

Genehmigung zu keinen unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen der Flughafenanwohner infolge der<br />

Nutzung der bestehenden Nordbahn kommen.<br />

Die Darstellung der Träger des Vorhabens, dass es sich bei der bestehenden Nordbahn entgegen der<br />

Darstellung der Einwender nicht um eine stillgelegte, sondern um eine genehmigte Flugbetriebsfläche<br />

handelt, die - sofern es baubedingt erforderlich ist - ohne weiteres genutzt werden kann, ist zutreffend.<br />

Es besteht daher im Rahmen der bestehenden Genehmigung eine entsprechende plangegebene Vorbelastung<br />

der Anwohner, unabhängig davon, wie stark die Nordbahn in der Vergangenheit tatsächlich<br />

genutzt wurde.<br />

Gemäß § 19 a LuftVG ist vom Unternehmer eines Verkehrsflughafens auf dem Flughafen und in dessen<br />

Umgebung eine Fluglärmüberwachungsanlage zu betreiben, die fortlaufend registrierende Messungen<br />

der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche vornimmt. Da es sich bei<br />

der Nordbahn um eine genehmigte Start- und Landebahn handelt, ist diese auch von der Fluglärmüberwachungsanlage<br />

des Flughafens Berlin-Schönefeld mit umfasst, die neben fest installierten Messstellen<br />

auch über mobile Messeinrichtungen verfügt, die bei Bedarf eingesetzt werden können. Auch die<br />

Lärmbelastung von Bohnsdorf wird von den Fluglärmmessungen erfasst. Gegebenenfalls können die<br />

erforderlichen Auflagen erlassen werden.<br />

Das Interesse der Anwohner daran, dass die bestehende Nordbahn auch während der Bauarbeiten wie<br />

in der Vergangenheit weit unterhalb des genehmigten Umfangs genutzt wird, ist rechtlich nicht schutzwürdig<br />

und muss hinter dem öffentlichen Interesse am Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld als für<br />

die Region wichtigen Infrastrukturprojekt zurücktreten.

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