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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 849 von 1171<br />

Einschätzung der aktuellen Empfindlichkeit der Vogelpopulationen in den Vogelschutzgebieten nur die<br />

heutige Fluglärmbelastung als Referenzsituation herangezogen werden könne. Das von den Trägern<br />

des Vorhabens in Hinblick auf die beurteilungsrelevanten Auswirkungen durch Überflug und Lärm insbesondere<br />

bei Vogellebensräumen herangezogene Szenario 2007ff könne nicht zugrunde gelegt werden.<br />

Ansonsten drohe eine Verfälschung der Ergebnisse. Dies ist – soweit es um die Verlärmung der<br />

Gebiete geht - zutreffend. Hinsichtlich der Überflüge kann das in der Vorprüfung herangezogene Szenario<br />

2007ff trotzdem zugrunde gelegt werden, da die Überflughöhen für 2007ff nach Prüfung der Planfeststellungsbehörde<br />

unmittelbar auf die aktuelle Belastung übertragbar sind. Die Gefahr einer Verfälschung<br />

besteht hier nicht.<br />

15.2.2.2.2 Keine Relevanz von Luftschadstoffen<br />

Von Fachbehörden und Einwendern wird außerdem die Berücksichtigung der Auswirkungen durch den<br />

Eintrag von Luftschadstoffen gefordert.<br />

Dieser Wirkfaktor ist nach Prüfung der Planfeststellungsbehörde offensichtlich nicht relevant. Nach den<br />

im Abschnitt C.II.11 „Luftreinhaltung“, ab Seite 707, dargestellten Ergebnissen sind die Auswirkungen<br />

für das Schutzgut Tiere und Pflanzen als gering anzusehen.<br />

In diesem Zusammenhang sind sowohl die unmittelbaren Auswirkungen der vorhabensbedingten NOx-<br />

Konzentrationen auf die Vegetation als auch die mittelbaren Auswirkungen durch Nährstoffeinträge und<br />

Versauerung in Böden und Ökosystemen durch die Stickstoffdeposition berücksichtigt worden. Zwar<br />

wird der Grenzwert für NOx zum Schutz der Vegetation der 22. BImSchV (30 µ g/m³) entlang der Bundesautobahn<br />

113n und der Bundesstraße 179 in einem Bereich bis zu maximal 100 m neben der Fahrbahn<br />

überschritten werden - hier befinden sich jedoch keine im Rahmen der FFH-Vorprüfung zu berücksichtigende<br />

Gebiete. Auch im Hinblick auf die Deposition sind schädigende Auswirkungen auf sensible<br />

Böden und Biotope für Bereiche außerhalb des Nahbereichs von Flughafen und Straßen nicht zu<br />

erwarten. Die nach dem critical load concept zu berücksichtigenden Werte werden vorhabensbedingt<br />

nicht überschritten. Zudem belegen Ergebnisse aus Untersuchungen zu Boden und Pflanzenbelastungen<br />

im Nahbereich von Flughäfen, dass keine schädigenden Auswirkungen durch den Flugverkehr zu<br />

erwarten sind. Demzufolge sind auch Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele für die zu<br />

betrachtenden Gebiete auszuschließen.<br />

15.2.2.3 Ergebnis der Vorprüfung<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich davon überzeugt, dass die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

nur für die gemeldeten im Land Brandenburg gelegenen FFH-Gebiete „Glasowbachniederung“<br />

und „Brunnluch“ nicht auszuschließen ist. Dieses Ergebnis wird auch vom Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und Raumordnung als zuständiger Fachbehörde mit Stellungnahme vom 18.5.2004<br />

bestätigt.<br />

15.2.2.3.1 FFH Vorschlagsgebiete<br />

Die Träger des Vorhabens haben in der vorgelegten „FFH-Vorprüfung für potenziell betroffene FFH-,<br />

SPA- und IBA-Gebiete“ nachvollziehbar dargestellt, dass sich die für die FFH-Vorschlagsgebiete<br />

„Genshagener Busch“, „Spree“, „Müggelsee“, „Nuthe-Nieplitz-Niederung“, „Wernsdorfer See“, „Löcknitztal“,<br />

„Müggelspree“ und „Teufelsseemoor“ als maßgebliche Bestandteile zu betrachtenden FFHrelevanten<br />

Lebensraumtypen und Tierarten außerhalb des Auswirkungsbereichs der jeweiligen vorhabensbedingten<br />

Wirkungen befinden. Damit sind Beeinträchtigungen der Gebiete in ihren für die Erhal-

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