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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1097 von 1171<br />

3.2.3.3 Jüterbog<br />

Auch am Standort Jüterbog wäre ein vollständiger Neubau erforderlich, was eine Flächeninanspruchnahme<br />

von ca. 1.900 ha notwendig machen würde. Zusammen mit vermutlich benötigten ca. 200 ha für<br />

zusätzlichen Flächen für den Aus- und Neubau von Straßen würde ein Mehrfaches der Fläche gegenüber<br />

dem Ausbauprojekt von Schönefeld verbraucht. Es ist davon auszugehen, dass nur weniger als 10<br />

% des potentiellen Flughafen-Areals land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Weniger als 1 % der für<br />

den Flughafen benötigten Fläche ist derzeit versiegelt. Seit dem Ende einer früheren militärischen Nutzung<br />

haben sich weite Flächen mit dem Charakter einer lockeren Heidelandschaft entwickelt, die bei<br />

Realisierung des Flughafens umfassend zerstört würde. Die zu erwartende Zerstörung geschützter<br />

Biotope, wie Trockenrasen, Heiden und Binnendünen sowie die Inanspruchnahme von Vorwäldern hätte<br />

erhebliche Auswirkungen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Boden und Landschaft. Ein<br />

großflächiger Verlust und die Verdrängung naturnaher Tierbestände, die an diese Biotope gebunden<br />

sind, wie der Wiedehopf, der Sperber, Baumfalke, Ziegenmelker, Raubwürger sowie Laufkäfer, Reptilien,<br />

Heuschrecken und Tagfalter wären die Folge. Hinzu kommt, dass die Planungsfläche als FFH-<br />

Vorschlagsgebiet gemeldet wurde. Bei Errichtung eines Flughafens in diesem Gebiet wären somit erhebliche<br />

Beeinträchtigung i. S. v. § 34 Abs. 2 BNatSchG, Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL zu erwarten. Die<br />

Eignung des Gebiets als FFH-Gebiet würde zumindest in Frage gestellt.<br />

Mit dem Flughafen und der Verkehrserschließung würden in größerem Umfang Trinkwasserschutzzonen<br />

des Wasserwerkes Luckenwalde überbaut.<br />

Allerdings würde am Standort Jüterbog die zu erwartende Fluglärmbelastung gemessen an der Betroffenzahlen<br />

nur 1 bis 2 % (maximal ca. 770 Personen) der von Schönefeld betragen.<br />

Die zu erwartende Beeinträchtigung von FFH-Lebensräumen, geschützten Biotopen, wie Trockenrasen,<br />

Heiden und Binnendünen sowie die Inanspruchnahme von Vorwäldern am externen Standort Jüterbog<br />

würde erheblich ungünstigere Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Böden und<br />

Landschaft nach sich ziehen, als beim schon stärker vorbelasteten Standort Schönefeld in seiner Nähe<br />

zum Ballungsraum Berlin.<br />

3.2.4 Stellungnahmen und Einwendungen aus der ergänzenden Anhörung zur Standortalternativendarstellung<br />

Im Beteiligungsverfahren zu der nachgereichten Standortalternativendarstellung wurden von den Einwendern<br />

Inhalt und Prüfungstiefe der nachgereichten Unterlage kritisiert. Die Planfeststellungsbehörde<br />

ist der Auffassung, dass die Träger des Vorhabens mit den vorgelegten Unterlagen den gesetzlichen<br />

Anforderungen des UVPG nachgekommen sind. Die Unterlagen sind geeignet, den Vergleich der Umweltauswirkungen<br />

des Ausbauvorhabens in der beantragten Form mit den Umweltauswirkungen anderer<br />

Varianten zu ermöglichen.<br />

Im Wesentlichen wurde bemängelt, dass der Standortvergleich nicht für alle betrachteten Varianten<br />

einen Detaillierungsgrad habe, welcher eine Prüfung der Umweltauswirkungen auf dem Niveau einer<br />

UVP ermögliche. Dies ist nicht erforderlich. Im Rahmen einer UVP für ein konkretes Vorhaben ist zur<br />

Berücksichtigung anderer Lösungsmöglichkeiten deren jeweiliger Planungsstand zu Grunde zu legen.<br />

Weiter wurde kritisiert, dass nicht für alle potenziellen oder zu erwartenden Auswirkungen vergleichbare<br />

Angaben für die einzelnen Standorte vorgelegt wurden. Hier wurden insbesondere ergänzende Angaben<br />

zu den Umweltauswirkungen an den Alternativstandorten gefordert. So fehle die Berücksichtigung

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