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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 169 von 1171<br />

- Notwendigkeit der Weiterführung des Grundwassermonitorings zur Überwachung der Auswirkungen<br />

von Baumaßnahmen/Langzeitwirkung von Bauwerken (Abschlussbericht).<br />

Unabhängig von den vorgenannten Routineberichten besteht die Pflicht zur Sofortinformation per<br />

Fax im Fall von Havarien, Überschreitungen vorgegebener Überwachungswerte und anderen unplanmäßigen<br />

Entwicklungen, die Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr und/oder eine behördliche<br />

Regelung bzw. Einflussnahme notwendig machen.<br />

2) Durch den Antragsteller ist ein einheitlicher Havarieplan zu erarbeiten. Dieser ist mit der oberen<br />

Wasserbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt und mit dem Umweltamt des Landkreises Dahme-<br />

Spreewald rechtzeitig abzustimmen. Es ist zu berücksichtigen, dass Wasserbewegungen in Größen<br />

über 1.500 m³/h erfolgen, was bei technischen Havarien innerhalb weniger Stunden zu beachtlichen<br />

Wassermassen führt.<br />

12.6.2.8 Vegetationsschutz<br />

1) Während der Grundwasserabsenkungsmaßnahme ist der Baumschutz zu gewährleisten.<br />

2) Für wertvollen Baumbestand, der im Bereich größer 0,5 m Absenkung oder 0,5 m Aufhöhung liegt,<br />

ist nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde eine bedarfsweise Bewässerung oder<br />

Entwässerung vorzusehen. Grundlage bildet die Berechnung der Absenkung des Grundwasserspiegels<br />

gegenüber dem Ausgangszustand.<br />

3) Während der gesamten Baumaßnahme ist eine Begleitung durch Baumsachverständige zu realisieren,<br />

welche dann die tatsächlich erforderlichen Be- und Entwässerungsmaßnahmen festlegen. Die<br />

Be- und Entwässerungsmaßnahmen sind während der Grundwasserabsenkung/-Aufhöhung und<br />

2 Jahre im Anschluss bis zum Wiedererreichen der Ausgangsgrundwasserstände durchzuführen.<br />

4) Die Bewässerung von Bäumen hat gemäß RAS-LP 4 Bewässerung ein- bis zweimal in der Woche<br />

zu erfolgen.<br />

5) Eventuell doch absterbende Bäume sind zu ersetzen.<br />

6) In Niederungsbereichen sind durch die kontrollierte Einleitung von gehobenem Wasser in das<br />

Grundwasser bzw. in Oberflächengewässer mit geeignetem Rückhaltesystem (z. B. Stauanlagen)<br />

die Grundwasserstände in den betroffenen Niederungsgebieten, insbesondere NSG „Flutgrabenaue“<br />

und NSG „Torfbusch", so zu stabilisieren, dass hier keine bleibenden Schäden an der Natur<br />

entstehen. Es hat hier eine Eingriffsvermeidung zu erfolgen.<br />

7) Die Grundwasserstände in den betroffenen Niederungsgebieten sind mit geeigneten Mitteln zu überwachen<br />

und zu dokumentieren.<br />

8) Die Beeinträchtigungen der Vegetation durch die bauzeitlichen Grundwasserabsenkungen lassen<br />

sich nicht abschließend prognostizieren, so dass der Kompensationsbedarf auf der Grundlage des<br />

Monitoringprogramms während der Baumaßnahmen nochmals überprüft werden muss.<br />

9) Bei der Ableitung des anfallenden gehobenen Grundwassers ist möglichst eine große Menge in<br />

geeigneten Versickerungseinrichtungen (wie Versickerungsmulde) zu versickern und damit dem<br />

Grundwasser wieder direkt zuzuführen.

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