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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1121 von 1171<br />

4.3.3.2 Gefährdung der Avifauna durch die Errichtung von Gebäuden und bauliche Anlagen<br />

Relevante Auswirkungen ergeben sich im Wesentlichen durch Gefährdung von Vögeln aufgrund der<br />

Errichtung und Umverlegung von Hochspannnungsfreileitungen. Die Neuordnung der 110-kV-<br />

Freileitung umfasst den Abspann an der Leitung nach Dahlewitz und die Wiedereinbindung in die bestehende<br />

110-kV-Freileitung Großbeeren - Wildau östlich des Gutes Waßmannsdorf. Zur Versorgung<br />

des Flughafens wird eine neue 110-kV-Freileitung im östlichen Bereich parallel zur BAB 113 n bis zum<br />

Umspannwerk in den südlichen Bereich des Hochbaubereiches Ost geführt. Insgesamt sind 41 neue<br />

Mastenstandorte vorgesehen. Die Masthöhe wird in der Regel 20 - 25 m, teilweise aber auch bis über<br />

30 m betragen. Relevante Auswirkungen sind nicht auszuschließen, da sich durch die Anlage der neuen<br />

110-kV Freileitung das Kollisionsrisiko für die Avifauna erhöht. Keine relevanten Auswirkungen sind<br />

durch die Gebäude zu erwarten, die im Hochbaubereich Ost und Hochbaubereich West überwiegend<br />

Bauhöhen zwischen 10 und 35 m erreichen (lediglich der Tower wird etwa 80 m hoch).<br />

4.3.3.3 Störungen durch Schallemissionen und Überflug<br />

Von Trägern öffentlicher Belange und den Fachbehörden werden die Auswirkungen von Schallimmissionen<br />

vor allem von Fluglärm auf Tiere als erheblich angesehen. Hierzu wurden weitere quantifizierende<br />

Untersuchungen vor allem zu den Auswirkungen auf die Vögel gefordert. Die Planfeststellungsbehörde<br />

hat daraufhin die Träger des Vorhabens aufgefordert, ergänzende Angaben vorzulegen. Diese wurden<br />

mit der ergänzten Fassung des LBP beigebracht. Nach Auswertung dieser Angaben sind keine unmittelbaren<br />

Auswirkungen auf die Avifauna durch den Fluglärm selbst zu erwarten (siehe C.II.15 „Natur<br />

und Landschaft“, ab Seite 786). Bestimmend für das Verhalten der Vögel bei Fluglärm sind vielmehr die<br />

gleichzeitig stattfindenden Überflüge. Hieraus können sich vor allem durch Überflüge von Flächenflugzeugen<br />

in geringer Höhe (

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