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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1142 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich mit diesen Argumenten auseinandergesetzt. Demnach ist davon<br />

auszugehen, dass der Erholungswert der Landschaft und damit die Erholungsnutzung in den hiervon<br />

betroffenen Bereichen ab einem Dauerschallpegel Leq(3,Tag) von 57 dB(A) grundsätzlich vermindert ist.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung für den Erholungswert der Landschaft und die Erholungsnutzung sieht<br />

die Planfeststellungsbehörde oberhalb eines Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 62 dB(A). Im Rahmen der<br />

Nachbeteiligung zur ergänzten Fassung des LBP wird von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange<br />

eine Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Erholungsnutzung anhand der 57dB(A)-Isophone<br />

nach wie vor als unzureichend angesehen und die Anwendung niedrigerer Werte gefordert.<br />

Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde gibt es für eine derartige Forderung allerdings keine<br />

hinreichend gefestigten Anhaltspunkte aus lärmpsychologischer oder lärmmedizinischer Sicht.<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist nach eingehender Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben<br />

der Träger des Vorhabens zu den Auswirkungen auf die Erholungsnutzung in der Ergänzung der<br />

UVS nunmehr ausreichen, um eine Beurteilung vorzunehmen.<br />

Auf der Grundlage dieser Ausführungen ist gegenüber der plangegebenen Vorbelastung (Szenario<br />

2007ff) eine zusätzliche vorhabensbedingte Verlärmung mit mehr als Leq(3,Tag) 57 dB(A) (Szenario<br />

20XX) von Erholungsräumen auf einer Fläche von insgesamt ca. 3000 ha zu erwarten. Dies betrifft einerseits<br />

innerörtliche Erholungseinrichtungen wie öffentliche Grünflächen, Friedhöfe und Kleingartenanlagen<br />

in Blankenfelde, Mahlow, Selchow, Waltersdorf, Eichwalde, Schönefeld, Glasow, Diedersdorf und<br />

der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Andererseits wird großflächig Erholungswald im Berliner Bezirk<br />

Treptow-Köpenick (Teil des LSG Grünauer Forst) sowie in Brandenburg bei Waltersdorf, Selchow, Blankenfelde,<br />

Diedersdorf zusätzlich verlärmt, die überwiegend der stillen Erholung dienen und daher als<br />

gegenüber Lärmeinwirkungen besonders empfindlich einzustufen sind. Dies gilt auch für den Erholungswald<br />

Groß-Kienitzer Berge und Teile der Landschaftsschutzgebiete „Diedersdorfer Heide und<br />

Großbeerener Graben“ und „Rangsdorfer See/Prierowsee“. Für diese Bereiche ist von einer Verminderung<br />

der Erholungseignung auszugehen.<br />

Mit mehr als Leq(3,Tag) 62 dB(A) werden im Szenario 20XX vor allem innerörtliche Erholungseinrichtungen,<br />

Grünflächen, Friedhöfe und Kleingartenanlagen in Blankenfelde, Dahlewitz, Groß-Kienitz, Mahlow,<br />

Selchow, Waltersdorf und Waßmannsdorf und siedlungsnahe Erholungswaldflächen bei Waltersdorf,<br />

Selchow, Blankenfelde, Diedersdorf und Groß-Kienitzer Berge verlärmt und somit erheblich beeinträchtigt.<br />

Erholungswälder im Süden von Berlin (LSG Grünauer Forst) und das Landschaftsschutzgebiete<br />

„Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“ sind in kleinen, randlichen Teilen ebenfalls erheblich<br />

beeinträchtigt. Eine Vermeidung dieser Beeinträchtigungen ist nicht möglich.<br />

5.1.1.2 Straßen- und Schienenverkehrslärm<br />

Durch den vorhabensbedingten Verkehr auf den neu errichteten bzw. durch das Vorhaben wesentlich<br />

veränderten Straßen und Schienenanbindungen kommt es zu einer zusätzlichen Verlärmung von Siedlungsflächen.<br />

Die Vorhabensträger haben dies in einem lärmphysikalischem Gutachten untersucht (M6).<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat, wie in Kapitel Lärm dargestellt, Grundlagen und Prognoseergebnisse<br />

nachvollzogen. Die Schallimmissionen durch den vorhabensbedingten Verkehr überschreiten demzufolge<br />

nur an Immissionsorten in Kienberg die hier anzuwendenden Werte der 16. BImSchV. Zur Vermeidung<br />

von Beeinträchtigungen ist die Anpassung einer Schallschutzwand entlang der BAB 113n vorgesehen.<br />

Durch Schallemissionen auf den vom Vorhaben veränderten oder neu errichteten Schienentrassen<br />

sind Überschreitungen der Werte der 16. BImSchV ebenfalls nur in Kienberg zu erwarten. Durch die<br />

von der Planfeststellungsbehörde beauflagten Schallschutzmaßnahmen für diesen Bereich ist sichergestellt,<br />

dass es nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch kommt (siehe<br />

C.II.10 „Lärm“, ab Seite 524).

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