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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1123 von 1171<br />

entlang stark befahrener Straßen (BAB113, B96, B96a, B175). Auch die humantoxikologische Bewertung<br />

kam zur Einschätzung einer ländlich/kleinstädtischen Belastungssituation. Als relevante Schadstoffe<br />

wurden dabei Stickstoffoxide (NO, NO2, NOx), Kohlenmonoxid (CO), Schwebstaub/Ruß, Benzo(a)pyren<br />

(BaP, als Leitstoff für die Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe<br />

(PAH)) sowie Benzol (als Leitstoff für den Summenwert der Kohlenwasserstoffe) betrachtet (s. o.<br />

C.III.4.2 „Schutzgut Mensch“, ab Seite 1109). Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde wurden die<br />

Vorbelastungsdaten aktualisiert. Es war bemängelt worden, dass die von den Trägern des Vorhabens<br />

vorgelegte Bewertung die Gefährdung durch die Vorbelastung nicht korrekt wiedergebe. Nach Prüfung<br />

der ergänzend vorgelegten Angaben ist die Planfeststellungsbehörde der Auffassung, dass diese Kritik<br />

als unbegründet angesehen werden muss (vgl. C.II.11 „Luftreinhaltung“, ab Seite 707).<br />

4.4.4 Beschreibung der erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft<br />

4.4.4.1 Veränderung der Immissionssituation<br />

Durch den Betrieb des Flughafens wird es aufgrund der Zunahme des Flugbetriebes und des flughafeninduzierten<br />

Straßenverkehrs zu einer Zunahme der Immissionen in der Umgebung kommen.<br />

Relevant ist in diesem Zusammenhang, dass vorhabensbedingt eine Überschreitung der Kurzzeit-<br />

Immissionsgrenzwerte (Tagesmittelwerte) der 22. BImSchV für PM10 zum Schutz des Menschen entlang<br />

von Straßenzügen in Rotberg, Kiekebusch, Waltersdorf, Waßmannsdorf, Bohnsdorf, Selchow und<br />

Schönefeld nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Diese Unsicherheit ergibt sich u. a. daraus,<br />

dass das verwendete MISKAM-Modell zur direkten Berechnung von Tagesmittelwerten nicht geeignet<br />

ist, und diese Einschätzung auf einer als konservativ einzuschätzenden Ermittlung der Beurteilungskenngrößen<br />

beruht.<br />

Die Langzeit-Immissionskenngrößen für PM10 werden in keiner der untersuchten Ortschaften zum Zeitpunkt<br />

des Endausbaus im Szenario 20XX überschritten.<br />

Der nach der 22. BImSchV zulässige Jahresmittelwert für NO2 von max. 40 µg/m³ kann im Nahbereich<br />

der oben beschriebenen Straßenabschnitte innerhalb der Wohnbebauung der Ortschaft Schönefeld<br />

erreicht werden. In den übrigen untersuchten Wohnbereichen wird der Wert nicht überschritten. Deutliche<br />

Überschreitungen sind allerdings in der Nähe der BAB 113 in einem Nahbereich von ca. 30 m für<br />

die Ortschaften Kiekebusch und Schönefeld in Bereichen möglich, in denen sich aber keine Wohnbebauung<br />

befindet.<br />

Ansonsten sind keine Überschreitungen der Beurteilungswerte der 22. BImSchV und der 23.BImSchV<br />

zu erwarten. Hinsichtlich der Beurteilungswerte des LAI für Benzol - die allerdings keine Grenzwertqualität<br />

haben - sind durch die ermittelte Gesamtbelastung für das Szenario 20XX geringe Überschreitungen<br />

möglich. Bei Ruß wird der Beurteilungsmaßstab des LAI (Gesamtrisiko 1:2.500) leicht überschritten. In<br />

beiden Fällen ist der flughafenbedingte Anteil an der Gesamtbelastung gering.<br />

Die Immissionen während der Bauphase im Bereich der Transportwege und Baustellen führen zu keinen<br />

Grenzwertüberschreitungen (vgl. C.II.11 „Luftreinhaltung“, ab Seite 707).<br />

4.4.4.2 Weitere Einwendungen und Stellungnahmen<br />

Einige Einwender befürchteten schädliche Immissionen durch den Einsatz von Frostschutzmitteln. Diese<br />

Befürchtung ist unbegründet. Die Träger des Vorhabens beabsichtigen, zur Vermeidung von Risiken

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