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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 472 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Bahnhof<br />

Der unterirdische Bahnhof für die Fern-, Regional- und S-Bahn wird auf dem Plan der baulichen Anlagen<br />

B 3-1 zwar als Bestandteil der Sonderfläche SF 2 aufgeführt. Er gehört der Sache nach jedoch zum<br />

Bereich Schiene und wird dort abgehandelt.<br />

Einwendungen, die insbesondere im Hinblick auf die Feststellung der Baumassen und Baumassenzahlen<br />

eine Einbeziehung in den Plan der baulichen Anlagen fordern, werden deshalb und außerdem unter<br />

Berücksichtigung von § 21 Abs. 2 Satz 1 BauNVO i. V. m. § 2 Abs. 4 BOBbg zurückgewiesen, da nur<br />

oberirdische Vollgeschosse eingerechnet werden.<br />

7.3.3.6 Fläche 3 für sonstige Flughafeneinrichtungen<br />

Das Nutzungskonzept der Sonderfläche SF 3 sieht folgende Bestandteile vor:<br />

7.3.3.6.1 Catering, Kantinen<br />

Die Berechnung der Flächenanforderungen an die Bordverpflegungsanlagen ergibt sich aus der nachfolgenden<br />

Tabelle:<br />

Planungsparameter Einheit Menge<br />

Anzahl zubereiteter Mahlzeiten/Durchschnittstag des Spitzenmonats 50.000<br />

Bruttogeschossfläche/Mahlzeit m² 1,2<br />

Flächen<br />

Bruttogeschossfläche m² 60.000<br />

Gebäudegrundfläche m² 45.000<br />

landseitige und luftseitige Verkehrsflächen m² 30.000<br />

Gebäudehöhe m 20<br />

Gesamtgrundfläche einschließlich Verkehrsfläche m² 75.000<br />

Bei der Berechnung des Ansatzfaktors „Anzahl zubereiteter Mahlzeiten“ wurde von der Anzahl der abfliegenden<br />

Passagiere an einem Durchschnittstag des Spitzenmonats ausgegangen. Hiervon erhalten<br />

ca. 80 % aller Passagiere Mahlzeiten. 20 % der Fluggäste reisen auf Kurzstrecken, die keine Bordverpflegung<br />

beanspruchen. Dies bedeutet bei ca. 64.000 abfliegenden Passagieren am Spitzentag, dass<br />

ca. 50.000 Passagiere Bordverpflegung erhalten.<br />

Zwei neue Kantinen sollen im Funktionsbereich Süd-Ost im 1. Obergeschoss des Bordverpflegungsgebäudes<br />

sowie im Passagierterminal eingerichtet werden. Im Betriebsbereich Nord kann das vorhandene<br />

Werksrestaurant genutzt werden. Für Kantinen einschließlich Küchen, Lagerflächen und Verkaufsbereichen<br />

wird eine Gesamtfläche von 10.000 m² vorgesehen.

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