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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 838 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die Maßnahmen sind für die Verwirklichung des Vorhabens unumgänglich. Der Ausbau der genannten<br />

Gewässer ist zur Sicherstellung der Entwässerung des Flughafens unbedingt erforderlich, die Anhebung<br />

des Grundwasserspiegels ist für die geplante Wiedervernässungsmaßnahme in der Waltersdorfer<br />

Flutgabenaue notwendig. Zu den technischen Varianten vgl. C.III.3.3 „Technischen Alternativen einzelner<br />

Vorhabensbestandteile“, ab Seite 1098, zur Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Nach eingehender Prüfung der Planfeststellungsbehörde wird der Schutzzweck der betroffenen Naturschutzgebiete<br />

jedoch insgesamt nicht beeinträchtigt. Die Baumaßnahmen finden nur auf verhältnismäßig<br />

kleinen Teilflächen der Naturschutzgebiete statt. Insbesondere konnte durch die Planänderung Nr.<br />

01 eine erhebliche Reduzierung der Eingriffe im Bereich der Glasowbachniederung erreicht werden. Für<br />

die Umverlegung der Trinkwasserleitung wird im NSG eine Fläche von nur 38 m 2 vorübergehend in<br />

Anspruch genommen. Die Träger des Vorhabens haben durch das Entwässerungskonzept plausibel<br />

dargestellt, dass nur entsprechend gereinigte Niederschlagswässer in die Naturschutzgebiete abgeleitet<br />

werden und somit keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele zu erwarten ist.<br />

Durch die Ableitung des auf den Flughafenflächen anfallenden Niederschlagwassers werden die Wassermengen<br />

dem Naturhaushalt wieder zugeführt. Dadurch wird letztendlich auch die durch Flächenversiegelungen<br />

gestörte Grundwasserneubildung unterstützt und der Wasserhaushalt gesichert. Durch die<br />

Maßnahmen werden die hydrophilen Lebensgemeinschaften der Naturschutzgebiete gestützt und gefördert.<br />

Diese Auffassung wird insbesondere hinsichtlich des im Verfahren befindlichen Naturschutzgebiets<br />

Glasowbachniederung vom Landkreis Teltow-Fläming gestützt. In der Stellungnahme vom 14.4.2004<br />

wird die Ableitung gereinigter Niederschläge in den Glasowbach befürwortet, da dies zu einer Verbesserung<br />

der Situation des Wasserhaushalts beitragen könne. Der Landkreis stimmt der Befreiung von der<br />

Veränderungssperre daher grundsätzlich zu.<br />

Die vom Landkreis Teltow-Fläming geforderten Auflagen hinsichtlich der Baustelleneinrichtungen, dem<br />

Nist-, Brut- und Lebensstättenschutz und der ökologische Baubegleitung werden durch entsprechende<br />

Nebenbestimmungen im <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> festgeschrieben. Der geforderte Nachweis, dass<br />

kein schadstoffbelastetes Wasser in den Glasowbach eingeleitet wird, ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

durch die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis im Kapitel „Wasserwirtschaft“ zur<br />

Einleitung der Niederschläge unter der Maßgabe, dass die mit den Fachbehörden festgelegten CSB-<br />

Werte beziehungsweise Kohlenwasserstoffwerte nicht überschritten werden dürfen, ausreichend abgesichert.<br />

Ein fester Wert für den Basisabfluss kann aufgrund der nicht zu garantierenden Wasserverfügbarkeit in<br />

Trockenzeiten nicht auferlegt werden. Durch die Nebenbestimmung A.II.12.3.3.1 „Auflagen zum schadlosen<br />

Abfluss der eingeleiteten Niederschlagswässer (Menge)“, ab Seite 146, im Kapitel Wasserwirtschaft<br />

ist aber festgelegt, dass der Glasowbach bei der Verteilung des Basisabflusses aus Naturschutzgründen<br />

vorrangig zu bedienen ist. Die Berücksichtigung des Erlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung,<br />

Wohnen und Verkehr vom 16.12.2002 „Planung von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters<br />

und Bibers an Straßen“ ist durch die Maßnahme OD 304 hinreichend gesichert. Die Forderung nach<br />

einem fischottergerechten Ausbau des Zwillings-Durchlasses ist zurückzuweisen - zu den Einzelheiten<br />

vgl. oben Abschnitt C.II.15.1.5 “Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen“, ab Seite 803.<br />

Durch die Wiedervernässungsmaßnahmen in der Waltersdorfer Flutgrabenaue (Anhebung des Grundwasserstandes<br />

auf 20 - 30 cm unter Flur sowie Ansiedelung typischer Arten des Feuchtgrünlandes) wird<br />

der ökologische Wert des vorhandenen Intensivgraslandes erhöht.

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